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Unterstützungskassen könnten eigenen, notleidenden Unternehmen helfen

Jene Unternehmen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf pauschaldotierte Unterstützungskassen setzten, können in einer Notlage auf eine Art „Innenfinanzierung“ zurückgreifen, weist der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. hin.

Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK
Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK© Authent Penstreuhand GmbH

Für manche Unternehmen könnte es angesichts der Corona-Rezession keinen anderen Ausweg geben. Zwar hält der Staat eine Reihe an Hilfsmaßnahmen zur Überbrückung bereit, die Unternehmer können bei einer zu erwartenden Kreditklemme und Risikozuschlägen bei den Zinskonditionen aber auch selbst mehr für Ihre Liquidität tun. Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V. (BV-pdUK) verweist vor diesem Hintergrund per Aussendung auf die Möglichkeiten der Innenfinanzierung.

Kündigungen und Gehaltskürzungen vermeiden
„In der Krise greifen Arbeitgeber meist zu harten Mitteln wie Entlassungen oder drängen zum Gehaltsverzicht. Für die Belegschaft aber bleibt auch der Gehaltsverzicht mit dem Risiko behaftet, am Ende doch noch den Arbeitsplatz zu verlieren. Entlassungen und Gehaltsverzicht sind immer nur das letzte Mittel. Um ein Unternehmen zu retten, sollten vorher andere, nachhaltigere Sanierungswege gegangen werden“, sagt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK.

Umwandlungen sollen Unternehmen retten
Um Arbeitsplätze zu retten, könnte die Belegschaft über Gehaltsumwandlungen Mittel für den fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, eine pauschaldotierte U-Kasse (pdUK), aufbringen. Damit steht einerseits dem Betrieb notwendige Liquidität zum Arbeitsplatzerhalt zur Verfügung und müssten Arbeitnehmer keine finanziellen Verluste erleiden. Die U-Kasse sei laut Verband somit ein guter Anreiz für Mitarbeiter, mit ihrem durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesicherten Beitrag als Kollektiv zum erfolgreichen Bestehen ihrer Firma in dieser außergewöhnlichen Situation beizutragen, zumal es in vielen Branchen schwierig sein dürfte, in einer solch ausgeprägten Krise einen neuen Arbeitgeber zu finden.

Durchhalten ist nun gefragt
Die Beiträge zur pdUK verbleiben unversteuert im Unternehmen und können zu Finanzierungszwecken oder der Rückführung von Bankdarlehen eingesetzt werden. Auch bleiben die Steuervorteile durch Verlustvorträge erhalten. Sollte es dennoch zu einer Insolvenz des Arbeitgebers oder gar zum kompletten Aus kommen, sind die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der U-Kasse durch die PSV-Absicherung nicht verloren – ein für Arbeitnehmer wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Sanierungskonzepten. Dem Arbeitgeber indes bleiben die Mitarbeiter für den Tag erhalten, wenn sich die Krisensituation wieder abmildert. Die Laufzeit einer Lohn- oder Gehaltsumwandlung könne laut BV-pdUK- im Zweifel auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden.

„Die Schaffung von Liquidität gewinnt schon jetzt an Bedeutung. Das Aktivieren von Möglichkeiten der Innenfinanzierung wird für viele Unternehmen daher noch wichtiger als bislang“, so BV-pdUK-Vorstand Baier. Unternehmen, die die versicherungsfreie betriebliche Altersversorgung als Finanzierungsinstrument schon lange betreiben, seien heute entweder schuldenfrei oder können in der jetzigen Krise freier agieren. Unternehmen, die indes Rückdeckungen durch Kapitalanlagen installiert haben, können diese veräußern oder beleihen und sich auf diese Weise die notwendige Liquidität beschafft haben. Die pduk zeigt sich hier deutlich als geeignetes Kriseninstrument. (aa)


Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.:
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein der Deutschen Wirtschaft abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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