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Sparkassen, Genos-Banken gewinnen Zeit bei Kampf um Einlagensicherung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag zwar für die Schaffung einer europaweiten Einlagensicherung gestimmt, sich aber dagegen entschieden, bereits ein Mandat für Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat zu erteilen.

© Maks_Lab / stock.adobe.com

Da noch kein Mandat für Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erteilt wurde, gewinnen deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken Zeit in ihrem Kampf gegen das Vorhaben der europaweiten Einlagensicherung. Die Entscheidung, kein Mandat zu erteilen, sei sachgerecht, erklärten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in einer gemeinsamen Erklärung.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten die Gefahr gesehen, dass der Ausschuss im Eilverfahren die Schaffung einer europäischen Einlagensicherung vorantreiben will, bei der nationale Institutssicherungssysteme verpflichtend einbezogen werden sollen. Die Institute befürchteten, dass dies der Anfang vom Ende ihrer Institutssicherungssysteme sein könnte.

Gemeinsamer europäischer Topf, von nationalen Einlagensicherungssysteme befüllt
Der diskutierte Vorschlag sieht vor, dass nationale Einlagensicherungssysteme einen gemeinsamen europäischen Topf befüllen. Sollten Einleger in einem Land entschädigt werden müssen und die Mittel des nationalen Topfes nicht reichen, würde der gemeinsame europäische Topf angezapft werden. Dies könnte als ein erster Schritt in Richtung einer vollständigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme gewertet werden.

Sparkassen und Genossenschaftbanken lehnten den Vorschlag ab
Sie glauben, dass dadurch Finanzinstitute “dazu verleitet werden, Risiken bewusst auf diejenigen zu verschieben, die mit einem stabilen Geschäftsmodell am Markt unterwegs” sind”, hieß es am Donnerstag.

Institutssicherungssysteme stellen eine Besonderheit dar
Sie schützen nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern beinhalten gleichzeitig ein Versprechen der angeschlossenen Kreditinstitute, sich im Krisenfall gegenseitig zu stützen — damit es gar nicht erst zur Insolvenz eines Kreditinstituts kommt. Solche Systeme gibt es in Deutschland bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken, nicht aber bei den privaten Banken.

Problemlösungskapazität erst erneut wieder unter Beweis gestellt
Was die deutschen Institutssicherungssysteme leisten können, zeigte sich erst kürzlich bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden. Das genossenschaftliche Institut war in Schieflage geraten und wurde von der Sicherungseinrichtung der deutschen Genossenschaftsbanken mit knapp 300 Millionen Euro gestützt. Eine mögliche Insolvenz, bei der die Einleger hätten entschädigt werden müssen, konnte so wohl abgewendet werden.

Deutsche Bundesregierung gegen europaweite Einlagensicherung
Die Bundesregierung hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls gegen eine europaweite Einlagensicherung ausgesprochen, bei der die Banken eines Landes faktisch für die Banken eines anderen Landes haften. “Eine europäische Einlagensicherung findet nicht die Zustimmung dieser Bundesregierung. Da sind der Wirtschaftsminister und ich uns einig”, erklärte Finanzminister Christian Lindner auf dem Sparkassentag im vergangenen Jahr. (kb)

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