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| Regulierung

SFDR-Verordnung ist wichtiger Impuls für nachhaltiges Investieren

BlackRock informiert über die Umsetzung der seit 10. März 2021 geltenden SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation). Bereits über 332 Milliarden Euro des von BlackRock verwalteten Vermögens entsprechen Artikel 8 und 9 der SFDR-Verordnung.

Dirk Schmitz, Deutschland-Chef von BlackRock
Dirk Schmitz, Deutschland-Chef von BlackRock© Christoph Hemmerich / FONDS professionell

63 Prozent der im vergangenen Jahr in Europa vom Asset Management-Giganten Black Rock aufgelegten und neu ausgerichteten Fonds entsprechen bereits Artikel 8 oder 9 der Offenlegungs-Verordnung der EU in pinkto Nachhaltigkeit.

Die Kunden machen mit
2020 flossen bei BlackRocks aktiv verwalteten Fonds 74 Prozent und bei den Indexfonds 38 Prozent der Neugelder in Produkte gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR. Das entspricht einem Anlagekapital von mehr als 69,5 Milliarden Euro. Das Haus erwartet, dass im laufenden Jahr 70 Prozent seiner neu aufgelegten und neu positionierten Fonds in Europa mit Artikel 8- oder 9-konform sein werden.

Umstiegsmöglichkeiten
Derzeit überprüft man bei BlackRock eine Reihe seiner europäischen Artikel 6-Fonds. Man ist überzeugt, den Kunden von BlackRock für über 50 Prozent des über diese Fonds verwalteten Vermögens mit den bereitgestellten Alternativen im Sinne von Artikel 8 oder 9 eine Umschichtungsmöglichkeit bieten kann.

Ehrgeiziges Ziel
Dirk Schmitz, Deutschland-Chef von BlackRock, sagt: „Die neue SFDR-Verordnung ist ein wichtiger Impuls, um nachhaltiges Investieren in Europa weiter voranzutreiben. Unser Ziel ist es, mehr Kapital für nachhaltige Anlagen als jeder andere europäische Asset Manager zu mobilisieren.“ (kb)

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