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SdK: Sanktionen tw. wirkungslos und zum Nachteil der Anleger in Europa

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat in einem öffentlichen Appell an den Bundesfinanzminister Christian Lindner und den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann die Überprüfung von Teilen der Kapitalmarktsanktionen gefordert.

© Maria Vonotna / stock.adobe.com

Aufgrund mehrerer EU-Kapitalmarktsanktionen und entsprechender russischer Sanktionen droht Inhabern von Depositary Receipts (ADRs und GDRs) auf russische Aktien ein bedeutender Vermögensverlust. Denn diese können seit März 2022 aufgrund von EU-Sanktionen nicht mehr gehandelt werden. Ferner ist auch der Umtausch in russische Stammaktien aktuell in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Ferner erhalten Inhaber von Depositary Receipts keine Dividendenzahlungen mehr, obwohl die russischen Unternehmen diese geleistet haben.

Vor allem die Falschen getroffen
Aus Sicht der SdK sind die Sanktionen teilweise wirkungslos und erfüllen nicht den gewünschten Zweck, die russischen Unternehmen vom Kapitalmarkt auszuschließen. Denn alleine durch den Handel von Wertpapieren von russischen Unternehmen an ausländischen Wertpapierbörsen fließt diesen noch lange kein Geld zu. Durch die Blockade von Dividendenzahlungen von russischen Unternehmen an europäische Anleger wiederum schadet man ausschließlich den heimischen Investoren und stärkt nebenbei wohl auch noch den russischen Rubel.

Die SdK fordert daher von den beiden Bundesministern, die verhängten Sanktionen hinsichtlich der Wirkungen auf Inhaber von Depositary Receipts auf russische Aktien auf deren Nutzen und deren Sinnhaftigkeit zu prüfen und soweit erforderlich anzupassen. Der öffentliche Appell kann unter www.sdk.org/appell eingesehen werden. (kb)

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