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Schweiz erklärt AT1-Abschreibung mit CS-Prospekt, Verordnung

Die Schweizer Bankenaufsicht Finma hat die umstrittene Abschreibung gewisser nachrangiger Anleihen der Credit Suisse in Höhe von 16 Milliarden Franken auf Basis einer Notverordnung vorgenommen, die die Regierung am Tag der Übernahme durch die UBS Group erlassen hatte.

Urban Angehrn (Bild) ist seit dem 1. November 2021 Direktor der Finma. Von 2015 bis 2021 war als Group Chief Investment Officer und Konzernleitungsmitglied und zuvor in verschiedenen leitenden Positionen der Zurich Insurance Group tätig. Vorher war der promovierte Mathematiker in verschiedenen Funktionen bei AXA Winterthur, Credit Suisse First Boston und JP Morgan beschäftigt.
Urban Angehrn (Bild) ist seit dem 1. November 2021 Direktor der Finma. Von 2015 bis 2021 war als Group Chief Investment Officer und Konzernleitungsmitglied und zuvor in verschiedenen leitenden Positionen der Zurich Insurance Group tätig. Vorher war der promovierte Mathematiker in verschiedenen Funktionen bei AXA Winterthur, Credit Suisse First Boston und JP Morgan beschäftigt.© Finma

Zusammen mit den Vertragsbedingungen der Additional Tier One-Anleihen (AT1) habe die Verordnung vom 19. März die Finma ermächtigt, die Abschreibungen anzuordnen, erklärte die Behörde am Donnerstag in einer Mitteilung. Sie reagierte mit der Erklärung ihrer Aussage nach auf zahlreiche Anfragen zum Thema.

Finma erklärt die Geschehnisse um die AT1-Komplettabschreibung
“Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente sehen vertraglich vor, dass sie im Falle eines Trigger-Ereignisses (Viability Event), insbesondere bei der Gewährung außerordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden”, erklärte die Finma. “Da die Credit Suisse am 19. März 2023 außerordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen, die mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichert sind, gewährt bekam, waren diese vertraglichen Bedingungen für die von der Bank ausgegebenen AT1-Instrumente erfüllt.”

Premiere am CoCo-Markt
Die Entscheidung der Finma war in dieser Form eine Premiere für den rund 250 Milliarden Euro schweren Markt für AT1-Anleihen, der nach der letzten Finanzkrise eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die Kosten von Bankpleiten von Anlegern und nicht von den Steuerzahlern getragen werden.

Unverständnis bei den Gläubigern: Warum wurden Aktionäre nicht enteignet?
Bei Anleihegläubigern ist die Entscheidung auf Unverständnis gestoßen und hat einige dazu gebracht, rechtliche Schritte gegen die Schweiz oder die Finma zu prüfen. Sie argumentieren, dass sie nicht leer ausgehen sollten, während die Aktionäre von der UBS einen — wenn auch geringen — Kaufpreis von insgesamt drei Milliarden Franken erhalten.

BlueBay kritsierte die Schweiz für diesen Fehltritt
BlueBay Asset Management, die einen der größten Posten an AT1-Anleihen in ihrem Portfolio haben, hat die Schweiz bereits öffentlich für ihren “Fehltritt” kritisiert. Die Bondexperten Roberto Henriques und Drishti Sharma von J.P. Morgan argumentierten in einer Analyse, dass die Bedingungen für ein im Bondprospekt definiertes Trigger-Event nicht erfüllt gewesen seien.

Doch die Schweiz sieht das anders....
“AT1-Instrumente sind in der Schweiz so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben ist”, erklärte die Finma in ihrer heutigen Darstellung. “Die von Großbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente werden aufgrund des Risikoprofils und der Ausgestaltung in großen Stückelungen hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.”

Ist der CoCo-Markt jetzt tot?
Nach der Entscheidung der Finma waren AT1-Anleihen am Montag weltweit abverkauft worden. Erst die Erklärungen von Aufsichtsbehörden in Europa und Großbritannien, dass sie in einem ähnlichen Szenario zunächst das Eigenkapital auslöschen würden, beruhigten den Markt etwas. Die Schweiz steht nun als klarer Ausreißer da und die AT1-Titel Schweizer Banken werden mit einer Risikoprämie gegenüber denen anderer Banken gehandelt.

Alternativlos
Die Abschreibung im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch den größeren Lokalrivalen UBS sei notwendig gewesen, damit das Bankgeschäft der Credit Suisse weiterhin reibungslos funktionieren könne, teilte die Finma am Donnerstag mit. “Am Sonntag konnte eine Lösung für den Schutz der Kunden, des Finanzplatzes und der Märkte gefunden werden”, erklärte Finma-Direktor Urban Angehrn in der Mitteilung. “Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass das Bankgeschäft der CS ohne Unterbrechung und reibungslos weiter funktioniert. Das ist nun der Fall.”

Die Todesliste der wertlos gewordenen AT1-Anleihen

Quelle: Finma

(kb)

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