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Nach Absturz eines Immobilienfonds: Klage auf Unterlassung

ZBI Fondsmanagement sieht sich einer Klage gegenüber, die mit Risikoeinstufung eines abgewerteten Immobilienfonds zu tun hat.

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Die Union-Investment-Tochter ZBI Fondsmanagement ist nach der 17-prozentigen Abwertung eines ihrer Immobilienfonds von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Unterlassung verklagt worden. Das erklärte ein Sprecher der Verbraucherschützer am Montag gegenüber Bloomberg. Die Klage sei am Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht worden.

Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass der betroffene Fonds UniImmo Wohnen ZBI nicht mehr in die relativ niedrigen Risikostufen 2 oder 3 eingeordnet wird. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hätte bei diesem - wie bei vielen anderen offenen Immobilienfonds - ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen.

17 Prozent Wertkorrektur rechtfertigen keine niedrige Risikokennzahl
„Dass offene Immobilienfonds die gleiche oder sogar eine niedrigere Risikokennzahl haben als ETFs auf kurzfristige deutsche Staatsanleihen, ist geradezu absurd“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale.

Union Investment hatte die Immobilien des UniImmo Wohnen ZBI komplett neu bewerten lassen, was dann zur Senkung der Anteilspreise von 17 Prozent führte.

Union Investment wies die Anschuldigungen der Verbraucherzentrale zurück. “Die von uns erstellten Legaldokumente des Fonds sind inhaltlich richtig, d.h. im Einklang mit dem geltenden Recht und weisen keinerlei Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf”, erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme. “Insbesondere steht die bisherige Risikoeinstufung des Fonds im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften und begründet daher keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der ZBI Fondsmanagement.”

Den Schritt bei UniImmo Wohnen ZBI hatte Union Investment unter anderem mit einem rasanten Zinsanstieg und explodierenden Baukosten begründet. (aa)

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