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Insurance Europe begrüßt EU-Vorschlag zu Green Bond Standards, aber...

Insurance Europe hat seine Antwort auf eine Konsultation der Europäischen Kommission zu deren Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen (EUGBS; European Green Bond Standard) veröffentlicht. Gewisse Änderungen wünscht man sich trotzdem.

© Insurance Europe

Die Versicherungsbranche, vertreten durch "Insurance Europe", begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EUGBS (European Green Bond Standard) als Rahmen zur Erleichterung von Kapitalflüssen in grüne Investitionen im Einklang mit den Zielen des European Green Deal.

Emission grüner Staatsanleihen erleichtert
Als Europas größter institutioneller Investor unterstützt die Branche Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen. Insbesondere schätzt die Branche, dass der EUGBS dazu beitragen kann, die Verfügbarkeit attraktiver nachhaltiger Anlagen zu verbessern. Der Rahmen wird es Investoren ermöglichen, auf der Grundlage zuverlässiger, vergleichbarer und standardisierter Informationen vertrauensvoll in grüne EU-Anleihen zu investieren. Dazu kommt, dass die Emission grüner Anleihen durch Staaten erleichtert wird. Dies ist wichtig für die Finanzierung des Übergangs der EU zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft.

Potentieller globaler Standard für grüne Anleihen
Basiert auf Marktstandards, macht dies den EUGBS zu einem potentiellen globalen Standard für grüne Anleihen in der Zukunft. Dies würde dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) für europäische Investoren zu schaffen.

Der Standard beruht auf Freiwilligkeit
Er verhindert daher nicht die Verwendung anderer Standards für Nachhaltigkeitsanleihen. Dadurch werden mögliche negative Auswirkungen auf den schnell wachsenden und internationalen Markt für grüne Anleihen vermieden.

Nachjustierung
Es gebe jedoch einige Verbesserungen, die vorgenommen werden könnten, um die Akzeptanz des EUGBS zu gewährleisten, meint Indurance Europe.

Grandfathering
Die EUGB-Bezeichnung wird nicht für die gesamte Laufzeit der Anleihe bis zur Fälligkeit beibehalten, was zu einem geringeren Interesse der Investoren führt. Die Verordnung sollte daher klarstellen, dass ausstehende grüne EU-Anleihen, unabhängig von späteren Änderungen der Screening-Kriterien der EU-Taxonomie, grüne EU-Anleihen bleiben.

Verwendung der Erlöse für Übergangsprojekte
Damit EU-grüne Anleihen mehr neue grüne Projekte unterstützen und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Green Deal beitragen können, ist es wichtig, dass europäische grüne Anleihen die Finanzierung von Übergangsprojekten ermöglichen. Dazu muss die EU-Taxonomie weiterentwickelt werden, um den Übergangsaspekt vollständig einzubeziehen.

Akkreditierung
Monopolistische Marktstrukturen erhöhen die Emissionskosten und könnten ein Hindernis für die Emission grüner Anleihen darstellen. Die Akkreditierungskriterien und die Aufsicht über die EUGBS-Prüfer sollten daher nicht zu Situationen führen, in denen ESG-Agenturen markt- und preissetzende Befugnisse haben, wie z.B. auf dem Markt für Ratingagenturen. (kb)

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