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| Regulierung

Halleluja: Und wieder eine neue Quote, die "Green Asset Ratio"

Anfang des Monats hat Europas Bankenaufsicht EBA ihre Vorstellung zur Offenlegung des „grünen“ Exposures einer Bank veröffentlicht. Eine „Green Asset Ratio“ soll angeben, wie nachhaltig Europas Banken ihre Finanzierung ausgerichtet haben. Hat die neue Kennzahl am Ende gar disruptiven Charakter?

© sdecoret / stock.adobe.com

Banker-Augen sind nun wohl auf diese „grüne Quote“ gerichtet: Im Zentrum des über 100 Seiten umfassenden Reports steht eine „Green Asset Ratio“ (GAR), die den Anteil der „grünen“ Finanzierungen am Gesamtportfolio angibt. Sie baut auf der EU-Taxonomie auf, ein einheitliches Klassifizierungssystem zahlreicher wirtschaftlicher Aktivitäten.

Basis der neuen Regulierungsidee ist die EU-Taxonomie zur Nachhaltigkeit
Die Taxonomie ist damit der Dreh- und Angelpunkt des Themas „Nachhaltigkeit“, und Banken sollten die Auswirkungen dieser EU-Verordnung keineswegs unterschätzen.

Uwe Burkert (Bild), Chefvolkswirt und Leiter Research LBBW, sagt dazu: "Ob eine relativ simple Kennziffer wie die GAR dem berechtigten Anspruch auf mehr Klimaschutz gerecht wird, darf aber unseres Erachtens bezweifelt werden. Das Risiko, auf Bankenseite einen Reputationsschaden zu erleiden oder mittelfristig höhere Risikoprämien zu zahlen, ist unseres Erachtens vorhanden. Denn die Öffentlichkeit könnte der Quote viel Beachtung schenken. Und auch wenn die Aufsicht - bislang noch?! - keinen Zielwert analog den Kapitalvorschriften vorgibt: „Grüne Investoren“ dürften bei der GAR durchaus ein Benchmarking vornehmen und in ihrer Anlageentscheidung mitberücksichtigen. Die GAR besitzt damit durchaus ein gewisses Disruptionspotential, dass man anfangs auch einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr kaum zugetraut hätte."

Wenn die EU-Kommission die Bankenaufsicht ruft...
In der im letzten Jahr von der EU verabschiedeten Taxonomie-Verordnung 2020/852 wird die EU-Kommission unter Zuhilfenahme der EBA aufgefordert („call for advice“), Kennziffern („key performance indicators“ - KPI) über die nachhaltige Finanzierung seitens der Banken sowie Wertpapierfirmen auszuarbeiten. Damit soll für Externe transparent gemacht werden, wie nachhaltig das einzelne Institut agiert. Nun hat vor kurzem die Aufsicht in einem rund 100-seitigen Bericht (EBA/Rep/2021/03) ihre Vorschläge präsentiert, die Konsultation hierzu läuft bis Anfang Juni 2021.

Rasche Einführung?
Geht es nach dem Willen der EBA, werden Europas Geldhäuser bereits ab Beginn 2022 neue Standards einhalten müssen, anhand derer sie über ihre nachhaltigen Aktivitäten berichten. Gleich mitgeliefert hat die EBA, abrufbar auf deren Homepage, eine relativ umfangreiche Excel-Datei, welche die zu befüllenden Templates enthält. Banken sollten sich darauf
einstellen, dem Geschäftsbericht ein weiteres, neues Kapitel hinzuzufügen.

Neue Kennziffer „Green Asset Ratio“ mit Disruptionspotential im Anmarsch
Im Zentrum der Offenlegungsvorschriften steht dabei die „Green Asset Ratio“ (GAR), ergänzt durch andere KPIs, etwa für das volatile und variable Handelsportfolio. Eine Kennziffer gibt es auch mit Blick auf die Zins- und Provisionserträge, die außerhalb von Asset-Management Aktivitäten beziehungsweise dem Kreditgeschäft vereinnahmt werden. Damit werden rund 80 Prozent der aggregierten finanziellen Vermögenswerte mit den vorgeschlagenen KPIs unter dem Aspekt „grün ja/nein“ durchleuchtet. Das Gros entfällt dabei auf private Wohnbaukredite sowie auf Forderungen an Groß-Unternehmen/ KMUs. Beide zusammen stehen für etwa ¾ der auf die EU bezogene GAR. Wer damit als Bank in diesen Segmenten besonders nachhaltig agiert, der tut etwas Gutes für seine grüne Quote.

Lenkungs- neben der Offenlegungsfunktion
Neben der Offenlegungsfunktion kommt damit besonders der GAR auch eine nicht zu unterschätzende, politisch implizit gewünschte Lenkungsfunktion zu, die Europas Banken neben dem traditionellen Risiko-Blickwinkel künftig beachten sollten. Denn (institutionelle) Käufer von Bankanleihen könnten in ein paar Jahren neben dem gewohnten Blick auf Eigenkapitalquote, Liquidität, Rating etc. auch die GAR ins Auge fassen – und bei Nichtgefallen höhere Risikoprämien verlangen.

Bedeutet schlechter GAR-Wert künftig höhere Refinanzierungskosten?
Die GAR fußt auf der EU-Taxonomie (EU/2020/852), ein sehr umfangreiches Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten, dass Auskunft über die Umweltfreundlichkeit diverser Wirtschaftssektoren gibt. Die neue Kennzahl soll im Geschäftsjahresbericht der Banken publiziert werden. Dabei bezieht sich die GAR auf die on-balance Finanzierungsaktivitäten im Bankbuch (Kredite, Schuldverschreibungen, Beteiligungen) gegenüber finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmen, einschließlich
mittelständischen Firmen. Betrachtet werden unter dem ökologischen Blickwinkel zudem die Exposures gegenübner Privathaushalten (Immobilien- und Kfz-Kredite) sowie Forderungen gegenüber lokalen/regionalen Gebietskörperschaften, das heißt unter Außerachtlassung des Exposures gegenüber der übergeordneten staatlichen Zentralebene sowie der Notenbanken. (kb)

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