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Greenwashing: Schweiz entscheidet sich für Selbstregulierung

Es geht auch ohne Bundes-Verordnung: Die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» der Asset Management Association Switzerland sowie die Selbstregulierungen der Banken und Versicherer empfindet der Bundesrat als ausreichend.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Der Bundesrat der Schweiz hat entschieden, dass die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» der Asset Management Association Switzerland (AMAS), zusammen mit den Selbstregulierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVG) und des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV,) seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor in geeigneter Weise abbildet. Entsprechend verzichtet der Bundesrat auf die Einführung einer staatlichen Regulierung auf Verordnungsstufe.

Die AMAS begrüßt diese Entscheidung
Der Verband hat in den vergangenen Monaten die Selbstregulierung im engen Austausch mit den Behörden weiterentwickelt, um den Standpunkt des Bundesrats bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor vom 16. Dezember 2022 umfassend abzubilden. Die bestehende Version der AMAS wurde dabei präzisiert und ergänzt. Sie tritt am 1. September 2024 mit entsprechenden Übergangsfristen in Kraft. (kb)

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