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Green Bonds: EU-Unterhändler einigen sich auf Taxonomie

Die Unterhändler der EU haben sich auf die Einführung eines Standards für grüne Anleihen geeinigt. Anleger erhalten damit die lang erwartete Gewissheit, dass ihre Investments im Sektor auch mit den Klimazielen der EU in Einklang stehen. Diesbezüglich wird sogar von einem "Goldstandard" gesprochen

© malp / stock.adobe.com

Institutionelle Investoren können nun auf einen "Goldstandard" für grüne Anleihen hoffen, denn in der EU scheint es zu einer Einigung auf die Taxonomie zu kommen. Das berichtet Bloomberg News. Emittenten, die ihre Anleihen als “grün” vermarkten wollen, müssen gemäß dem Standard nachweisen, dass sie die Erlöse in Maßnahmen und Geschäftsbereiche stecken, die mit der Liste der umweltfreundlichen Aktivitäten übereinstimmen, alias die Taxonomie. Im Rahmen des von EU-Parlament und Mitgliedsländern erzielten Kompromisses gibt es einen Flexibilitätsspielraum von 15 Prozent für Aktivitäten, die noch nicht durch das Regelwerk abgedeckt sind.

Die erzielte Einigung bedarf noch der endgültigen Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten.

Chefunterhändler des EU-Parlaments spricht von "Goldstandard"
“Diese Verordnung schafft einen Goldstandard, den grüne Anleihen anstreben können”, erklärte Paul Tang, Chefunterhändler des EU-Parlaments. “Grüne Anleihen, die dieses System nicht nutzen, dürften künftig mit wachsendem Misstrauen betrachtet werden.”

Der lang erwarteten Einigung waren Meinungsverschiedenheiten darüber vorausgegangen, wie streng das Regelwerk sein muss, und ob alle Emittenten, die grüne Anleihen begeben, zur Einhaltung verpflichtet werden sollten. Im Dezember war ein Deal noch an der Frage gescheitert, wie viel Flexibilität den Emittenten bei den Investitionen der Erlöse eingeräumt werden sollte, erinnert Bloomberg.

Wahlfreiheit
Anlegern soll das Regelwerk Brüssels helfen, sich in dem Marktsegment mit einem jährlichen Emissionsvolumen von fast 500 Milliarden Euro zurechtzufinden, das derzeit von einem Mischmasch aus Branchenrichtlinien und freiwilligen Standards geprägt ist. Unternehmen werden sich zu Übergangsplänen verpflichten müssen, hieß es der Erklärung des EU-Parlaments zum Thema.

Kompromiss bei Sustainability Linked Bonds
Ein Streitpunkt, der noch im Dezember einen Kompromiss verhinder hatte, war die Frage, inwieweit die Taxonomie auch für andere Arten von ESG-Titeln, wie etwa nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, gelten sollte. Die nun erzielte Einigung sieht “freiwillige Offenlegungspflichten” als eine Art Kompromiss vor, heißt es in einer auf der Website des Europäischen Rates veröffentlichten Erklärung. (aa)

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