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Gold-Investments: Bundesfinanzhof erweitert Abgeltungssteuerfreiheit

Mit dem Gold Bullion Securities von Wisdom Tree hat der Bundesfinanzhof ein weiteres physisch gedecktes Indexprodukt von der Abgeltungssteuer befreit. Das Urteil dürfte die Konkurrenz für das beliebte Xetra Gold verschärfen.

© Anthony Leopold / stock.adobe.com

Neben dem beliebten Xetra Gold hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt auch ein weiteres physisch-gedeckte Gold-Indexprodukt von der Abgeltungsteuer befreit, berichtet das "Handelsblatt". Der Grund: Geklagt hatte ein Ehepaar aus Thüringen. Es hatte 2008 in das Produkt Gold Bullion Securities von Wisdom Tree investiert, 2011 mit einem Gewinn in Höhe von rund 9.000 Euro verkauft und sich geweigert, diesen Betrag zu versteuern. Das oberste Finanzgericht sprach ihnen nun Recht zu.

In ihrem Urteil nennen die Richter eine Reihe von Gründen, warum auch dieser ETC steuerlich mit physischem Gold gleichzusetzen sei: "Das den Wertpapieren zugewiesene physische Gold wurde im Namen der Emittentin durch den Verwahrer treuhänderisch in einem Tresor in London als identifizierbare Goldbarren aufbewahrt“, so der BFH. Und weiter: "Die Emittentin war danach verpflichtet, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.“

Signal für die Branche
Grundsätzlich gilt: Wer Gold mindestens ein Jahr lang hält und es danach mit Gewinn verkauft, muss – anders als bei Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren – keine Abgeltungsteuer zahlen. Seit 2015 umfasst diese Regel auch Zertifikate wie Xetra Gold oder Euwax Gold II, die gänzlich mit physischem Gold hinterlegt sind. Die Entscheidung des BFH könnte nun dazu führen, dass bald noch weitere Gold-ETCs von der Steuer befreit werden. (fp)

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