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| Regulierung

FMA startet Konsultation zu Leitfaden bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Konsultationsverfahren für einen „Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ gestartet. Mit diesem aufsichtlichen Instrument unterstützt die FMA die Finanzmarktteilnehmer regulatorisch beim Management der einschlägigen Risiken.

Ex-Finanzminister Eduard Müller (Bild) ist derzeit interimistisch Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht gemeinsam mit Harald Ettl. 
Ex-Finanzminister Eduard Müller (Bild) ist derzeit interimistisch Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht gemeinsam mit Harald Ettl. © FMA

Von der FMA beaufsichtigte Unternehmen müssen schon jetzt aufgrund allgemeiner gesetzlicher Vorgaben zum Risikomanagement auch Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung/ Governance-Risiken beachten. Durch aktives Managen der ESG-Risiken soll der Finanzmarkt einen entscheidenden Beitrag beim Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell leisten.

„Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere der Klimawandel stellen auch Finanzmarktteilnehmer vor große Herausforderungen. Unser Leitfaden soll hier einerseits einen Beitrag leisten, das Bewusstsein hierfür zu stärken, andererseits valide Grundlagen schaffen, diese Risiken angemessen zu adressieren,“ so die beiden FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. „Da es sich hier um Herausforderungen für alle Finanzmarktteilnehmer handelt, ist der Leitfaden ganz im Sinne der integrierten Aufsicht branchen- und produktübergreifend gestaltet.“

Detailliert und praxisorientiert
Um hier ein gemeinsames Verständnis zwischen FMA und beaufsichtigten Unternehmen aufzubauen und gleiche Wettbewerbsbedinungen („level playing field“) sicherzustellen, steht der Leitfaden als sektorübergreifende Informationsquelle für Banken, Versicherungen, Asset Manager, Pensions- und Betriebliche Vorsorgekassen zur Verfügung. Er sieht vor, Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Risikokategorien, die Unternehmensführung und Governance der Unternehmen sowie die etablierten Transparenzpflichten miteinzubeziehen.

Zwei Annexe
Ergänzt wird der Leitfaden durch zwei umfangreiche Annexe zu Good Practices und Informationsquellen. Beispielboxen bieten möglichst anschauliche und praxisnahe Erklärungen. Der europäische Gesetzgeber verpflichtet überdies bestimmte Finanzmartktteilnehmer im Rahmen der neuen Offenlegungsverordnung, künftig (großteils ab 10.3.2021 anwendbare Transparenzverpflichtungen) unter anderem Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene auf der Webseite zu veröffentlichen sowie eine Beschreibung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und mögliche Auswirkungen in vorvertragliche Informationen von Finanzprodukten aufzunehmen.

Der Leitfaden soll den von der FMA beaufsichtigten Unternehmen als Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen, ihnen Orientierungshilfe beim Umgang mit Nachhaltigkeits- und im Speziellen Klimarisiken im Risikomanagement bieten und sie überdies auf kommende regulatorische Entwicklungen (u.a. Anwendung der Disclosure VO) vorbereiten. Der Entwurf des FMA-Leitfadens ist auf der FMA-Website abrufbar, alle Interessierten sind eingeladen, ihre schriftliche Stellungnahme direkt an die FMA zu übermitteln. (kb)

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