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Finanzbranche: Kündigungsschutz soll gelockert werden

Die Bundesregierung will Deutschland im europäischen Wettbewerb zu einem attraktiveren Standort für Finanzakteure machen und dafür den Kündigungsschutz aufweichen. Das ist aber noch nicht alles, was die Regierung plant...

© Miljan Živkovi? / stock.adobe.com

Laut einem der Nachrichtenagentur Bloomberg vorliegenden Entwurf des Finanzministeriums soll es für Unternehmen der Finanzbranche einfacher werden, “Bezieher sehr hoher Einkommen” zu kündigen. Dazu sollen die bestehenden, weniger schützenden Regeln für Risikoträger in systemrelevanten Banken auf kleinere Banken, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgedehnt werden.

Ziel sei es, den deutschen Finanzstandort “im Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen, die solche Beschränkungen bezüglich der Kündbarkeit nicht kennen“, zu stärken, heißt es in dem Papier. Über die Pläne hatte zuerst das Handelsblatt berichtet, merkt Bloomberg an.

Harter Wettbewerb zwischen den Finanzmetropolen
Deutschland, Frankreich und andere Länder der Europäischen Union wetteifern um die Ansiedlung von Unternehmen aus London, seitdem sich die Briten bei einem Referendum im Jahr 2016 für den Austritt aus der Europäischen Union aussprachen.

Sowohl Frankfurt als auch Paris haben davon profitiert, dass viele Akteure im Finanzsektor ihren Hauptsitz aus der britischen Hauptstadt nach Kontinentaleuropa verlagern mussten, um weiterhin vom EU-Binnenmarkt zu profitieren.

Bei der Standortentscheidung für die neue EU-Behörde für den Kampf gehen die Geldwäsche setzte sich Frankfurt gegen Paris, Madrid, Dublin und andere europäische Hauptstädte durch. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich in Brüssel stark für den Zuschlag eingesetzt und rund 20 Millionen Euro an Subventionen zugesagt, um mehr als 400 mit der Ansiedlung verbundene Arbeitsplätze nach Deutschland zu holen.

Weitere geplante Maßnahmen in dem Dokument des Bundesfinanzministeriums sind:

  • Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters der Finanzaufsichtsbehörde BaFin
  • Anhebung der Schwellenwerte des Millionenkreditmeldewesens der BaFin von 1 Million Euro auf 2 Millionen Euro
  • Lockerung der Anforderungen an die Vorlage über die Einhaltung der aufsichtlichen Vorgaben für nicht börsennotierte Derivate
  • Steuervorteile für Investitionen in Risikokapital (z.B. für die Reinvestition von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
  • Höherer Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (bis zu 5.000 Euro pro Jahr), niedrigerer Aktien-Mindestnennwert (von 1 Euro auf 0,01 Euro) (aa)

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