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| Regulierung

EZB könnte PEPP-Wiederanlageregeln modifizieren

?Die Europäische Zentralbank prüft informierten Kreisen zufolge die Möglichkeit, Reinvestitions-Bestimmungen für ihr Anleihe-Notprogramm Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) so zu ändern, dass diese Vorschriften dabei helfen können, zukünftige Marktturbulenzen zu überstehen.

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Der EZB-Rat könnte etwa den Zeitraum verlängern, innerhalb dessen die Erlöse aus fällig gewordenen Wertpapieren reinvestiert werden. Zudem könnte er die geografische Verteilung solcher Käufe im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) flexibler handhaben, sagten mit den Plänen vertraute Personen gegenüber Bloomberg News. Entscheidungen seien jedoch noch nicht gefallen, hieß es.

Adaptierte PEPP-Regeln könnte Griechenland helfen
Die Anpassung der PEPP-Regeln für Reinvestitionen könnten einen Ausgleich für Griechenland bedeuten. Die Bonds des hochverschuldeten Landes dürften nämlich beim konventionellen QE-Programm der EZB, dem APP (Asset Purchase Programme), weiter außen vor bleiben - entgegen anderslautender Hoffnungen. Der Ausschluss der Papiere geht auf die Anfangszeit des Programms zurück und soll Staatsfinanzierung ausschließen.

Die EZB entscheidet am nächsten Donnerstag über die Zukunft der Stimulusmaßnahmen nach dem geplanten Ende der Notfallkäufe im März. Fällig werdende Schuldverschreibungen im PEPP sollen nach den derzeitigen Regeln des Programms bis mindestens Ende 2023 reinvestiert werden. (kb)

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