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EZB beschließt Entlastungsmaßnahmen im Corona-Kontext

Die EZB-Bankenaufsicht hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das mit Blick auf aufsichtsrechtliche Vorgaben eine Verschärfung der Situation bei den Kreditinstituten verhindern soll. Banken sollen nicht zusätzlich zu den Folgen der Corona-Pandemie aufgrund regulatorischer Vorgaben gestresst werden.

© Martin Muniz / stock.adobe.com

So erlaubt die EZB ein temporäres Unterschreiten des Kapitalniveaus nach Säule-2-Empfehlungen (Pillar 2 Guidance, P2G), des Kapitalerhaltungspuffers (Capital Conservation Buffer, CCB) und der Liquidity Coverage Ratio (LCR), schreibt die NordLB in der aktuellen Ausgabe des "Financial Special". Die EZB ist darüber hinaus der Ansicht, dass diese temporären Maßnahmen durch eine angemessene Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers (CCyB) durch die nationalen Aufsichtsbehördenbehörden verstärkt werden sollten.

Mit Blick auf die Kapitalanforderungen dürfen Kreditinstitute des Weiteren teilweise Kapitalinstrumente zur Erfüllung der Säule-2-Anforderungen (Pillar 2 Requirement, P2R) verwenden, die sich unter normalen Umständen nicht als CET1-Kapital klassifizieren lassen (bspw. AT1- oder Tier 2-Kapital). Eine Unterschreitung der Anforderung ist in diesem Fall hingegen nicht vorgesehen, viel mehr wird das Universum an möglichen Kapitalinstrumenten erweitert. In diesem Fall erfolgt damit die Vorziehung einer Maßnahme, die erst im Januar 2021 im Rahmen der letzten Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) in Kraft treten sollte.

Aufsichtsprozess wird ebenfalls gelockert
Neben der Lockerung von Kapitalquoten bzw. aufsichtsrechtlichen Kennzahlen adjustiert die EZB aufgrund der außerordentlichen Belastungen auch ihren Aufsichtsprozess. So soll neben möglichen Verschiebungen von Vor-Ort-Prüfungen auch bei der Abarbeitung von Prüfungsfeststellungen eine größere zeitliche Flexibilität in Betracht gezogen werden. Auch sollen Fristverschiebungen bzw. -verlängerungen für unkritische Aufsichtsmaßnahmen sowie Anfragen in Betracht gezogen werden. Zudem weist die EZB in ihrer Ankündigung darauf hin, dass gemeinsam mit der Aufsicht auf Einzelinstitutsebene situationsgerechte Anpassungen bei der Implementierung der EBA-Guideline zu Non-performing Loans (NPLs) getroffen werden können.

EBA verschiebt Stresstest auf 2021
Auch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat sich mit Blick auf die Corona-Auswirkungen geäußert und unter anderem den EU-weiten für 2020 geplanten Stresstest auf das kommende Jahr verschoben. Stattdessen soll im Jahr 2020 eine zusätzlich EU-weite Transparenzübung durchgeführt werden, um Marktteilnehmern Informationen über Bank-Exposures und deren Assetqualität bereitzustellen. Des Weiteren unterstützt die EBA die EZB bei ihrem Vorhaben, den Aufsichtsprozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu flexibilisieren und großzügig auszulegen, ohne jedoch die Stabilität des Finanzsystems zu schwächen.

BaFin wendet Entlastungen auch auf weniger bedeutende Institute (LSI) an
Mit Blick auf die von EZB und EBA beschlossenen Maßnahmen beziehungsweise Lockerungen hat die BaFin angekündigt, diese auch auf weniger bedeutende Institute (LSI) anzuwenden sowie sämtliche Empfehlungen im Rahmen ihres Aufsichtsprozesses zu berücksichtigen. (kb)

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