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| Regulierung

EU-Lieferkettengesetz: Bürokratiemonster oder handlebare Vorschriften?

Die EU plant ein Lieferkettengesetz für den gesamten europäischen Raum. Unternehmen müssten laut diesem ihre eigenen Lieferketten in Bezug auf Nachhaltigkeit und Menschenrechtsverletzungen überprüfen, um Ungerechtigkeiten möglichst sofort zu stoppen. Haftungen drohen den Firmen bei Verstößen.

Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe
Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe© CM Logistik Gruppe

Damit sollen in der Zukunft schlechte Arbeitsbedingungen oder große Umweltzerstörungen vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern tunlichst im Keim erstickt oder ganz vermieden werden. Hier stellt sich für viele Betriebe jedoch die Frage, wie genau sie ein solches Unterfangen koordinieren und ob ihnen dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Nur erste Schritte auf dem Weg
"In Deutschland betrifft das neue deutsche Lieferkettengesetz ab 2023 zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, während ab 2024 auch Betriebe mit 1.000 Beschäftigten darunter fallen. Diese müssen eine Risikoanalyse in unterschiedlich starker Ausprägung von dem eigenen Geschäftsbereich bis hin zum Rohstofflieferanten durchführen", sagt Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe und Experte für Transportverkehr. "Sollten sie in diesem Zusammenhang Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutz feststellen, steht eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit beziehungsweise des Handels mit dem jeweiligen Lieferanten auf der Tagesordnung."

Diese Bemühungen bleiben jedoch nur erste Schritte im Vergleich zum kommenden EU-Lieferkettengesetz, wenn das Parlament und der Rat den momentanen Entwurf wie geplant annehmen. Damit wollen die Vertreter der einzelnen Länder für mehr Einheitlichkeit in Europa sorgen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung vorbeugen.

Gleiche Chancen durch strengere Regeln
Als wesentliche Unterschiede zwischen der europäischen Planung und der deutschen Gesetzesvariante erweisen sich die Senkung des Schwellenwerts für betroffene Unternehmen und die geplante Haftungspflicht für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Diese dürften sich nach dem derzeitigen Entwurf, der momentan dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung vorliegt, an die jeweiligen nationalen Gerichte wenden und hier ihr Recht gegenüber den betroffenen Betrieben einklagen. Zudem will der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders durch die Senkung des Schwellenwertes mehr Unternehmen zu diesen Vorgaben verpflichten. Nun soll das Gesetz schon Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 150 Millionen Euro betreffen. In Risikosektoren, wie beispielsweise der Textil-, Lebensmittel- und Rohstoffförderungsindustrie, liegt die Grenze sogar schon bei 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Millionen Euro.

Großer Aufwand oder wichtige Verantwortung
Von solchen strengen Vorgaben sehen sich einige Arbeitgeberverbände in ihrem Arbeitsalltag und Handeln bedroht beziehungsweise eingeschränkt. Sie halten den Aufwand für die betroffenen Betriebe für zu groß und fürchten einen enormen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren internationalen Partnern. Zwar braucht es gerade in der kommenden Zukunft ein gerechteres Wirtschaften, aber zumeist können große Unternehmen ihre riesigen Lieferketten kaum außerhalb ihrer direkten Zulieferer überblicken. Gerade bei der Herstellung von Vorprodukten stellt sich die genaue Überprüfung alle Lieferanten sehr aufwendig dar. Hier erweist sich eine Forderung nach weniger Bürokratie und mehr Eingreifen bei wirklichen Risikofällen als vielversprechender Ansatz.

Was sollen kleinere Firmen aus de EU in Drittssaaten durchsetzen können?
Weitere Bemühungen für mehr ‚Grüne Logistik‘ Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen besitzen leider meist gar nicht das Durchsetzungsvermögen. Alexander Heine dazu: "Diese Firmen haben keine Durchsetzungskraft, ihre tieferen Lieferketten zu mehr Menschenrechten oder Umweltschutz zu beeinflussen, und müssten sich deshalb aus Risikomärkten wie beispielsweise Schwellen- und Entwicklungsländern zurückziehen. Dabei stünden vor allem der Verlust von Arbeitsplätzen und hohe Einkommenseinbußen auf der Tagesordnung."

Logistiker wohl unter den Opfern der neuen Regulierung
Am Ende treffe der derzeitig vorliegende europäische Entwurf durch die niedrigen Mitarbeiterzahlen auch viele Unternehmen aus der Logistikbranche, die das deutsche Gesetz eigentlich bisher nicht tangiert – und auch sie müssten sich nun auf gravierende Veränderungen vorbereiten. Bei ihnen stünde vor allem der ökologische Faktor im Vordergrund. Hier bräuchte es weitere Bemühungen für eine, auch von vielen Verbrauchern geforderte, ‚Grüne Logistik‘ durch Kohlenstoffdioxid-Einsparungen und moderne Technologien.

Umsetzbarkeit muss im Vordergrund stehen
Im Interesse aller sollten Unternehmen in der näheren Zukunft einen genaueren Blick auf ihre Supply Chain werfen und sich Gedanken über ein gutes Risikomanagement innerhalb ihres Betriebs machen, um sich so vor hohen Strafen zu schützen. Alexander Heine emint: "Diese anspruchsvollen Änderungen in den kommenden Jahren erweisen sich zwar in der Theorie als begrüßenswert, garantieren in der Praxis jedoch leider nicht immer ein gerechteres Wirtschaften. Hier benötigt es ein Gesetz mit effektiven und für die Unternehmen umsetzbaren Maßnahmen, um so für mehr Menschenrechte und Nachhaltigkeit zu sorgen. Am Ende muss sich die Industrie in Europa aber über kurz oder lang mit den beiden Themen auseinandersetzen und ihr tägliches Handeln im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen daran anpassen.“ (kb)

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