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ESMA senkt Meldeschwelle für Netto-Leerverkaufspositionen

Angesichts der extrem hohen Volatilitäten an den Aktienmärkten, die mittlerweile deutlich über jenen der Finanzkrise und von 9/11 liegen, schreitet die Aufsichten zur Tat, denn Leerverkäufer sind alles andere als unschuldig an den teilweise erratischen Kursverläufen.

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 16. März 2020 eine Entscheidung erlassen, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in allen Aktien, die am regulierten Markt zugelassen sind, bereits ab dem Eingangsschwellenwert von 0,1 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals mitzuteilen sind.

Ausnahmen gelten für Market-Making Aktivitäten. Die Maßnahme tritt am 16. März 2020 in Kraft. Der Veröffentlichungsschwellenwert von 0,5 Prozent gilt unverändert. Die Maßnahme der ESMA gilt für 3 Monate. (kb)

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