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Deutschlands harte Sicht auf Green Washing könnte EU-Regeln prägen

?Die Bafin arbeitet an strikten Regeln, die vermeiden sollen, dass Investmentfonds Geldanlagen als umweltfreundlich deklarieren, obwohl sie es nicht sind. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Aufsichtsrahmens der Europäischen Union haben.

Thorsten Pötzsch, Chef des Bafin-Bereichs Wertpapieraufsicht 
Thorsten Pötzsch, Chef des Bafin-Bereichs Wertpapieraufsicht © Bafin

“Die deutschen Regeln werden wahrscheinlich ein guter Schritt sein zur Schaffung europäischer”, erklärte Thorsten Pötzsch, der Chef des Bafin-Bereichs Wertpapieraufsicht im Interview mit Bloomberg. “Früher oder später dürften wir dazu einen europäischen Entwurf sehen.”

Die Investmentbranche befindet sich in einem historischen Umbruch
Sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger wollen mit ihrem Geld den Kampf gegen den Klimawandel und soziale Ungleichheit unterstützen. Während Vermögensverwalter auf der ganzen Welt mit der Nachhaltigkeit ihrer Portfolios werben, birgt der Trend aufgrund fehlender klarer Definitionen allerdings Missbrauchsrisiken.

Grüne Anlagen im Steigen begriffen
Die ESG-Vermögensanlagen weltweit sollen die 50-Billionen-US-Dollar Grenze in den nächsten fünf Jahren übertreffen.

Nach Angaben des Branchenverbands BVI verwalteten deutsche Investmentfirmen Ende Juni 361 Milliarden Euro in nachhaltigen Fonds. Am deutschen Fondsmarkt insgesamt hatten sie damit einen Anteil von zehn Prozent.

Schwammige Formulierungen müssen wohl konkretisiert werden
“Wir haben mehrere Fonds gefunden, bei denen die Beschreibungen so vage sind, dass man nicht sicher sein kann, dass sie nachhaltig sind”, sagt Pötzsch. Als Beispiel nannte er einen Fonds, der angibt, 75 Prozent seines Vermögens in Wandelanleihen zu investieren und diese nach ökologischen, ethischen und Governance-Kriterien auszuwählen. Dies sei zu allgemein, sagt der Chef der Bafin-Wertpapieraufsicht. Mehr Details darüber seien nötig, wie diese Anlagen genau ausgewählt würden.

Ein anderer Vermögensverwalter habe Nachhaltigkeit einfach als “Streben nach langfristigem wirtschaftlichem Erfolg unter Berücksichtigung von ESG-Grundsätzen” beschrieben, so Pötzsch. Auch dies sei “zu weich und könnte alles Mögliche bedeuten.” Pötzsch wollte sich nicht zu einem Bericht des Wall Street Journal von Anfang August äußern, in dem behauptet wurde, die DWS würde die eigenen ESG-Kriterien überhöht darstellen. “Sie können aber davon ausgehen, dass wir uns Situationen, die ungewöhnlich sein könnten, genauer ansehen und prüfen, ob es Anzeichen für Unregelmäßigkeiten gibt”, sagte Pötzsch. Die DWS hat die Vorwürfe im Übrigen als substanzlos bezeichnet.

EU hatte dieses Jahr neue Veröffentlichungspflichten eingeführt
Nach diesen müssen Fondsmanager das Volumen der Gelder in ihren Fonds ausweisen müssen, die einen oder mehrere ESG-Ansätze verfolgen. Diese Pflichten werden nächstes Jahr noch ausgeweitet, die Regeln definieren aber nicht, was genau eine ESG-Anlage ausmacht.

Auch andere Aufsichten arbeiten an ESG-Regeln
Die Bafin ist nicht die erste europäische Aufsichtsbehörde, die Regeln dafür aufstellt, wann Anlagen als nachhaltig bezeichnet werden dürfen. Sie legt die diesbezügliche Messlatte jedoch in mancher Hinsicht höher als Behörden in anderen Ländern. Die geplanten Regeln der deutschen Aufsicht sehen eine Mindestschwelle von 75 Prozent für Anlagen vor, die zur Erreichung von ESG-Zielen beitragen. Damit geht Deutschland strenger vor als andere Länder, die Scoring-Systeme oder qualitative Anforderungen verwenden.

Kernpunkte der Pläne der Bafin, die öffentlich bekannt sind
- Mindestens 75 Prozent der Gelder sollten in Assets investiert sein, die ESG-Ziele verfolgen
- Alternativ kann ein Fonds eine nachhaltige Investmentstrategie haben oder einen entsprechenden Index abbilden
- Begrenzung von Assets, die ESG-Zielen widersprechen, wie etwa höchstens zehn Prozent Anlage in fossile Brennstoffe

Orientierung an der EU-Definition für Nachhaltigkeit
Die geplanten Regeln der Bafin orientieren sich an der EU-Definition für Nachhaltigkeit als Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen. Ersteres umfasst die effizientere Nutzung von Energie und Rohstoffen sowie die Reduzierung von Abfällen und Kohlenstoffemissionen. Letzteres bezieht sich auf die Bekämpfung von Ungleichheit, die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Arbeitsbeziehungen sowie auf Investitionen in Humankapital oder wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Gemeinschaften.

Stellungnahmen bis zum 6. September erbeten
Die Branche hat bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Bafin-Plänen zu äußern. Die Lobby der deutschen Fondsindustrie hat erklärt, die Schwelle für ESG-Assets sei so hoch, dass Vermögensverwalter womöglich nachhaltige Fonds in Luxemburg anstatt in Deutschland auflegen könnten.

Goldstandard angestrebt
“Wir wollen eine möglichst hohe Qualität der Aufsicht schaffen”, sagte Pötzsch. “Und wir schaffen auch etwas, das bei der Vermarktung dieser Fonds von Vorteil sein könnte.” (kb)

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