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Zu viele Anteilsrückgaben: Britische Immobilienfonds müssen schließen

Weil zu viele Anleger auf einmal ihren Kapitaleinsatz abziehen wollen, haben die meisten britischen Immobilienfonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Zur Begründung wird die derzeit nicht mögliche Bewertung angeführt. Doch in Wahrheit gehen die Probleme viel tiefer.

© blende11 photo / stock.adobe.com

Britische Anbieter offener Immobilienfonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Betroffen sind die Fonds aller großen Anbieter wie Aberdeen, Legal and General, Janus Henderson, Columbia Threadneedle, Aviva, BMO und M&G, wie das "Handelsblatt" berichtet. Sie sollen wegen der Coronakrise vorüebergehend geschlossen bleiben. Britische Anleger haben rund 28 Milliarden Pfund in offene Immobilienfonds investiert, schreibt das "Handelsblatt".

Der Grund sei aber nicht die fehlende Liquidität, sondern die derzeitige Schwierigkeit, das Anlagevermögen richtig zu bewerten. Da die Immobilienportfolios auch in Bereichen wie Einzelhandel und Hotels investieren, die von der Coronakrise stark betroffenen sind, sei es in der gegenwärtigen Situation nicht möglich, einen tagesaktuell gültigen Wert zu ermitteln.

"Falsche Versprechen" und eine "Lüge"
Nun würde deutlich, urteilt das "Handelsblatt", dass die britischen offenen Immobilienfonds auf einem falschen Versprechen beruhen, weil sie die zugesagte tägliche Liquidierbarkeit nicht darstellen können. Denn wenn sich Rückgabewünsche der Anleger häufen, wäre das Fondsmanagement gezwungen, Immobilien auch unter Wert zu verkaufen. Damit nicht genug: Anleger müssen die Verwaltungsgebühren weiter zahlen, obwohl sie nicht an ihr Geld kommen.

Nach der Krise ist mit deutlichen Wertberichtigungen zu rechnen, schreibt das "Handelsblatt". Fonds, die in illiquide Assets investieren, aber eine dessen ungeachtet tägliche Verfügbarkeit des Geldes versprechen, "basierten auf einer Lüge", zitiert die Zeitung den ehemaligen britischen Notenbankchef Mark Carney.

Finanzaufsicht will Transparenz statt Kündigungsfristen
Die britische Notenbank fordert, was beispielsweise in Deutschland mit Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) längst juristische Praxis ist: Der sogenannten Fristeninkongruenz, nach der langfristige Investments kurzfristig liquidiert werden können, müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Das KAGB hat Kündigungsfristen und Auszahlungskontingente eingeführt. Wer über die Börse verkaufen will, muss mit Abschlägen rechnen. Die britische Finanzmarktaufsicht FCA hält indes an der täglichen Auszahlung fest, weil sie das Wachstum des Anlagemarktes für Immobilien fördern wolle. Sie wolle lediglich mehr Transparenz erreichen und verfügt daher, dass die britischen offenen Immobilienfonds ab 30. September täglich über ihren Cashflow informieren müssen. (tw)

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