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Künstliche Intelligenz erkennt Anlagebetrug

An der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ist eine Künstliche Intelligenz (KI) zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Brokern und Anlageberatern entwickelt worden, berichtet ki-note.de. Zum Einsatz kommen hierbei selbstlernende Algorithmen.

© Funtap / stock.adobe.com

Kunden wie Aufsichtsbehörden haben ein Interesse daran, die Glaubwürdigkeit von Brokern und Anlageberatern genauer zu ermitteln. Zwar müssten sich beide Gruppen bei ihrer Registrierung den Behörden gegenüber professionell ausweisen, doch biete dieser Ausweis offenkundig keinen ausreichenden Schutz vor Fehlverhalten und Betrug, teilte die Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit. Wissenschaftler der Hochschule setzten nun bei der Kontrolle der Finanzintermediäre selbst ein: Auf Basis von Daten US-amerikanischer Broker und Anlageberater werde gezeigt, dass von Finanzintermediären selbst veröffentlichte Informationen in beruflichen sozialen Netzwerken dafür genutzt werden können, unseriöse Akteure zu identifizieren.

Die Forschergruppe um den Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Peter Gomber interessierte sich demnach vor allem für berufliche soziale Netzwerke wie etwa LinkedIn oder Xing. Dort veröffentlichten Broker und Anlageberater routinemäßig persönliche Informationen, um sich zu profilieren, Kontakte zu pflegen, ihr Netzwerk weiterzuentwickeln, vor allem aber auch, um potentielle Kunden zu werben. Diese Profile seien mittels selbstlernender Algorithmen in Korrelation zu Datenbanken aufgedeckter Betrugsfälle gesetzt worden, die von der US-Aufsichtsbehörde öffentlich zur Verfügung stünden, hieß es.

Betrugsfällen kann vorgebeugt werden
Die Ergebnisse der Studie seien vor allem für Finanzmarktkontrolleure von Bedeutung: So könnten die Erkenntnisse dazu genutzt werden, um eigene Modelle für die Finanzmarktüberwachung zu trainieren oder bereits vorhandene Modelle zu erweitern und damit effizient zu gestalten. Indem man unseriöse Personen früher erkennt beziehunsgweise besser kontrolliert, könnten Betrugsfälle und anderes Fehlverhalten verhindert werden, hieß es.

Nach rückläufiger Entwicklung in den beiden Vorjahren sei die Fallzahl im Teilbereich der Anlage- und Finanzierungsdelikte im letzten Jahr um 30,1 Prozent angestiegen (2020: 5.310 Fälle, 2019: 4.081 Fälle), erklärte das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem Lage­bild zur Wirtschafts­krimi­nalität 2020. Der Anstieg der Deliktszahl werde im Wesentlichen auf Kreditbetrugsdelikte zurückgeführt, die in mittelbarem Zusammenhang zur Pandemie stünden, hieß es. Hierbei würden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert worden seien, Opfer von betrügerischen Kreditangeboten. (kb)

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