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KPMG-Bericht zur Adler Group: mehr Fragen als Antworten, sagt die SdK

?Der Bericht zu einer “forensischen Untersuchung” der Vorwürfe gegen die Adler Group SA ist nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) weit davon entfernt, den umstrittenen Immobilienkonzern zu entlasten.

© Bits and Splits / stock.adobe.com

Insbesondere die Tatsache, dass Adler insgesamt 922.000 e-Mails von der Auswertung durch KPMG ausgenommen habe, ist für die SdK nicht akzeptabel. Auch die Einwände von KPMG zu einzelnen Bewertungen und die Feststellungen zu Einfluss und Honoraren eines “externen Beraters” seien nicht geeignet, die Vorwürfe zu widerlegen, die vor allem von Leerverkäufer Fraser Perring geäußert worden waren.

Schwammige Formulierungen helfen nur bedingt
“Aus Sicht der SdK dient das Gutachten daher nicht zur Entlastung, sondern wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden”, stellte die Aktionärsvertretung in einer Mitteilung fest. “Insbesondere das Vorenthalten von knapp einer Million Mails mit aus unserer Sicht zweifelhaften Begründungen verstärkt die bestehenden Unsicherheiten.”

Das Urteil der SdK steht im Widerspruch zu dem von Verwaltungsratschef Stefan Kirsten. Dieser hatte nach Veröffentlichung des KPMG-Berichts zwar Fehler bei Adler eingestanden, aber auch gesagt, der Bericht belege, dass die Betrugsvorwürfe von Perrings Viceroy Research “völlig überzogen” seien.

Nur kurze Erholung am Markt durch den Bericht
Der Kapitalmarkt hatte am Freitag zunächst erleichtert auf den 125-seitigen Bericht reagiert, in dem sich laut Adlers Darstellung kein “rauchender Colt” findet. Schon am Freitag setzte jedoch Ernüchterung ein. Am Montag fielen die Aktien des Vermieters um 20 Prozent und die Anleihen auf Rekordtiefstände. Auch am Dienstag gab es keine nennenswerte Erholung.

Die SdK will auf den kommenden Hauptversammlungen Sonderprüfungen beantragen und diese, wenn nötig, auch gerichtlich durchsetzen. Der Verein prüft auch etwaige Schadensersatzansprüche von Aktionären und Anleiheinhabern gegen den Konzern. (kb)

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