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Adler und kein Ende: Leerverkäufer muss Angaben in Report ändern

Das Landgericht Berlin hat dem Leerverkäufer Fraser Perring und dessen Firma Viceroy Research auferlegt, einige Textpassagen aus ihrem Bericht über die Adler Group zu streichen, in denen es um den größten Aktionär des Unternehmens geht.

© Leo Lintang / stock.adobe.com

Die Zustellung des Beschlusses des Landgerichts Berlin, in dem dem Leerverkäufer Fraser Perring und dessen Firma Viceroy Research auferlegt wird, einige Textpassagen aus ihrem Bericht über Adler zu streichen, scheitert allerdings seit Monaten, sodass bis dato nichts geändert wurde.

Unzustellbarer Gerichtsbeschluss
Der österreichische Investor Günther Walcher, dem Adler-Großaktionär Aggregate Holdings gehört, erwirkte die Verfügung bereits im November, wie aus dem Dokument hervorgeht, das Bloomberg News einsehen konnte. Demnach dürfen Viceroy und Perring vier Passagen nicht mehr verwenden, die Walchers Beziehung zu dem Geschäftsmann Cevdet Caner bechreiben. Auch Caners Familie ist Adler-Großaktionär.

Kampf mit harten Bandagen
Viceroy hatte Adler in dem im Oktober letzten Jahres veröffentlichten Bericht unter anderem beschuldigt, das Unternehmen sei auf systematischem Betrug aufgebaut. Die Aktie von Adler stürzte nach Veröffentlichung ab. Staatsanwaltschaft und Finanzmarktaufsicht nehmen inzwischen Adlers Bilanzen unter die Lupe, gehen allerdings auch einer Strafanzeige von Caner gegen Viceroy wegen Marktmanipulation nach.

Eilverfahren
Die Verfügung wurde - wie häufig in Mediensachen - in einem Eilverfahren erlassen, in dem Viceroy und Perring nicht angehört wurden. Sie können gegen den Beschluss Widerspruch einlegen. Perring sagte gegenüber Bloomberg News, er und Viceroy seien nicht über das Verfahren informiert worden. Niemand habe ihnen erklärt, was an ihrem Bericht falsch sei.

Keine Vollstreckung
Die Verfügung ist noch nicht vollstreckt, und die Formulierungen sind in der Online-Version von Viceroys Bericht weiterhin enthalten. Um sie zu vollstrecken, muss sie Viceroy und Perring zugestellt werden, was sich als schwierig erweisen könnte, da beide nicht in Europa ansässig sind. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, er könne sich nicht zu einem Urteil äußern, solange nicht beide Parteien davon Kenntnis hätten. Wenn der Beklagte im Ausland lebe, müsse das Gericht das Urteil dort zustellen, was “durchaus eine Weile dauern kann”.

Zwei Versuche ohne Erfolg
Die einstweilige Verfügung wurde an die Adresse in Wilmington im US-Staat Delaware geschickt, die Viceroy auf seiner Website angegeben hat. Sie konnte dort aber nicht zugestellt werden, erklärte ein Sprecher von Aggregate. Auch bei einer anderen Adresse in Australien sei das nicht gelungen.

Wichtiger Investor - oder Kleininvestor?
Perring sagte, er habe Delaware wegen der in den USA gewährten Redefreiheit als Standort gewählt. Das Gericht untersagt Viceroy unter anderem, zu behaupten, Walcher sei “ein wichtiger Investor in Caners Level One” gewesen, und Aggregate führe “angeblich Caners Anweisungen buchstabengetreu” aus. Die Immobiliengruppe Level One war ein Unternehmen, das Caner gehörte, bevor es nach der Finanzkrise von 2008 zusammenbrach. Das Gericht stützte sich auf eine eidesstattliche Erklärung von Walcher, derzufolge er lediglich Anleihen im Wert von 0,13 Prozent des Unternehmenswerts der Level One gehalten habe. (kb)

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