Transparentere Nachhaltigkeit
Die European Sustainability Reporting Standards sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive. Bei den ersten Unternehmen werden sie bereits im Geschäftsbericht 2024 angewendet.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet große Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU dazu, ihre Geschäftsberichte schon bald mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitsreporting zu versehen. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen. Innerhalb der Direktive stellen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein zentrales Instrument dar. Hierbei handelt es sich um ein Set aus Standards und Leitlinien, das dazu dienen soll, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu harmonisieren und zu verbessern. Dabei ist es nicht nur das Ziel, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen transparenter zu machen, sie sollen untereinander auch besser vergleichbar gemacht werden. Stakeholder, so die Idee, sollen damit besser bewerten können, welchen Beitrag ein Unternehmen zur Nachhaltigkeit leistet, was beispielsweise für nachhaltig orientierte Investoren wissenswert ist. Die ersten Unternehmen müssen die ESRS bereits in ihrem Bericht für das Geschäftsjahr 2024 anwenden, denn die Umsetzung erfolgt – je nach Unternehmensgröße – in drei Phasen. Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden hingegen erst für ihren Geschäftsbericht 2026 zur Berücksichtigung verpflichtet, der im Jahr 2027 vorzulegen ist. Die nichtfinanziellen Angaben unterliegen künftig – wie bisher schon die Finanzberichterstattung – einer externen Prüfungspflicht.
Verordnung umfasst 284 Seiten
Entwickelt wurden die ESRS von der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG), die damit von der Europäischen Kommission beauftragt wurde. Einen ersten Entwurf hat die EFRAG im November 2022 übergeben, am 31. Juli 2023 veröffentlichte die EU-Kommission schließlich die finale Version der ESRS. Die Verordnung umfasst 284 Seiten, wobei der Rechtsakt selbst nur zwei Seiten einnimmt, aber die zwölf ESRS im Anhang 1 auf 252 Seiten abgehandelt werden. Dies zeigt, wie detailliert die Berichtsvorschriften ausformuliert sind.
Die insgesamt zwölf ESRS sind in vier Gruppen eingeteilt (siehe Chart „Es gibt insgesamt 12 ESRS“):
1. Allgemeine Standards
2. Umweltstandards
3. Soziale Standards
4. Governance-Standards
Von den zwölf Standards sind zwei vollumfänglich verpflichtend. Ob weitere Kennzahlen aus den anderen Standards berichtet werden müssen, hängt vom Ergebnis einer sogenannten „doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ ab.
„Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit fordert die Unternehmen auf, Nachhaltigkeit aus zwei verschiedenen Perspektiven zu betrachten“, schreibt das Softwareunternehmen envoria, das Unternehmen beim Nachhaltigkeitsreporting unterstützt. Envoria nennt die beiden Perspektiven:
• Financial Materiality: umfasst alle externen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die sich intern auf die zukünftige Rentabilität des Unternehmens auswirken könnten
• Impact Materiality: umfasst alle Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf seine Stakeholder einschließlich der Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt
Man darf gespannt sein, wie Investoren und andere Marktteilnehmer die umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Geschäftsberichten nutzen werden.
Anke Dembowski