Institutional Money, Ausgabe 4 | 2023

Anbindung verpflichtend erfolgen muss, steht zwar noch nicht fest; dennoch sollten die Einrichtungen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen oder diese zumindest planen“, meint Voetmann. Es sei davon auszugehen, dass spätestens am 31. Dezember 2024 eine Anbindung von EbAV an die ZfDR erfolgen muss. Ein Detail ist dabei, dass die Zuordnung der Rentner beziehungsweise Rentenan- wärter über die Steueridentifikationsnummer des Bürgers erfolgt. Einige EbAV müssen diese erst noch in ihren Syste- men hinterlegen. Auch auf europäischer Ebene denkt man über ein länder- übergreifendes Renteninformationssystem nach. Das Stich- wort lautet „Pension Tracking System“ (PTS), und die EU- Kommission hat die EIOPA um Advice dazu gebeten. „Un- ser Advice umfasste Empfehlungen zu Inhalt und Design sowie einen Fahrplan“, erklärt die EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema bei einer Fachkonferenz im Februar 2023 und fährt fort: „Aber ich denke, dass es sich auf jeden Fall lohnt, ein solches System zu entwickeln.Wenn es erst einmal steht, wird es den Menschen die Möglichkeit geben, besser infor- mierte Entscheidungen über ihren Ruhestand zu treffen.“ Das EU-Tracking-System befindet sich noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium, sodass sich die EbAV aktuell noch nicht auf dieses Projekt vorbereiten können. Fit-and-Proper-Anforderungen Ein dringendes Thema für EbAV ist das Personal, und ange- sichts des Fachkräftemangels werden die Fit-and-Proper- Anforderungen an die Geschäftsleitung, die die BaFin stellt, zu einer noch größeren Herausforderung. „Das Nachfolge- thema ist in Pensionseinrichtungen sehr relevant.Wenn ein erfahrener bAV-Experte in den Ruhestand geht, ist es oft schwierig, einen Nachfolger zu finden. In den HR-Abteilun- gen gelten Themen wie Career, Mobility oder Benefits als attraktiver als ausgerechnet die bAV“, meint Hanne Borst, Leiterin Retirement bei WTW. Die Nachwuchskräfte, die man für das Thema begeistern könne, seien aber oft noch nicht so „fit and proper“, wie das die BaFin gern hätte.Hier werden weitreichende Fachkennt- nisse, fachliche Erfahrung und Leitungserfahrung vorausge- setzt. „Dasselbe gilt auch für langjährige Betriebsratsmitglie- der der Trägerunternehmen, die aufgrund ihrer innerbe- trieblichen Kenntnisse und guter Vernetzung eine wichtige Rolle in den Organen einer EbAV übernehmen können“, meint Borst. Hier müsse der Fit-and-Proper-Begriff wie bis- her pragmatisch ausgelegt werden, etwa indem fehlende Fachkenntnisse durch Schulungen oder durch „learning on the job“ erworben werden können. Weiterbildung im Vertrieb Vertriebsmitarbeiter von Finanzdienstleistern müssen laut MiFID II in Sachen Nachhaltigkeit weitergebildet werden. Zwar ist eine große Zahl von EbAV überhaupt nicht ver- trieblich tätig, aber die Regulatoren lassen mitunter anklin- gen, dass die Beantwortung von individuellen Fragen zur Betriebsrente als Vertriebstätigkeit angesehen werden könnte. Allerdings sei in letzter Zeit die sehr weite Auslegung des Vertriebsbegriffs nicht mehr stark thematisiert worden. Kostentransparenz Schon am 7.Oktober 2021 hat die EIOPA eine Stellungnah- me an die nationalen Aufsichtsbehörden zur aufsichtlichen Berichterstattung über alle Kosten, die bei EbAV anfallen, veröffentlicht: die sogenannte „Opinion on the supervisory reporting of costs and charges of IORPs“.Darin wird künftig eine regelmäßige Erfassung der Kapitalanlagekosten, Trans- aktionskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten sowie der vom Trägerunternehmen getragenen Kosten vorgesehen. Die EbAV sollen dabei einem Look-Through-Ansatz folgen, das heißt, alle Kosten und Gebühren, die auf Ebene der Investmentfonds, der Verwalter und der Transaktionen an- fallen, einbeziehen. Auf Basis der so gewonnenen Daten sollen die nationalen Aufsichtsbehörden künftig die Kosteneffizienz der EbAV, die Bezahlbarkeit für die Trägerunternehmen und das Preis-Leis- tungs-Verhältnis für die Versorgungsberechtigten bewerten. „Dass Kostentransparenz und ein regelmäßiges Kostenbe- richtswesen zusätzliche Kosten verursachen und der Auf- wand für die EbAV erheblich steigen würden, kann mit Sicherheit gesagt werden“,meint Voetmann. Er verweist ins- besondere auf die geforderten Angaben zu den Aufwendun- gen, die die Trägerunternehmen tragen, die selbst nicht der Aufsicht unterstehen. Voetmann ist froh, dass zumindest beim Thema Kosten- transparenz derzeit nur gemäßigter Druck herrscht. „Hier ist die Branche in der glücklichen Lage, dass die BaFin ersten Wortmeldungen zufolge offenbar der Meinung ist, dass es bei den EbAV kein dringendes Kostenproblem gibt und es keiner regelmäßigen Kostenberichterstattung bedarf.“ Aktuelle Themen der Pensionseinrichtungen Ergebnisse der EbAV-Befragung durch WTW vom Juni 2023 82 Prozent der EbAV verzichten darauf, ausführlich offenzulegen, wie sie ESG-Kriterien in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Trotz dieser Erleichterung stehen EbAV vor zahlreichen Herausforderungen. Genau aus diesem Grund befassen sich viele von ihnen auch mit dem Thema einer eventuellen Bestandsübertragung. Quelle: WTW, Umfrage unter Pensionskassen im Juni 2023 82 % nutzten den sogenannten Explain-Ansatz. 55 % haben sich in den letzten zwölf Monaten mit dem Thema Bestands- übertragung befasst. 66 % sehen deutlichen Verbesserungs- bedarf bei der praktischen Umsetzung der Ausgliederungsanzeigen-Verordnung. 55 % 82 % 66 % N o . 4/2023 | institutional-money.com 267 IORP II / EBAV-II-RL | STEUER & RECHT EbAV wollen kein Common Framework.

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