Institutional Money, Ausgabe 4 | 2023

Das ist wirklich viel und könnte auskömmlich sein“, meint Kleinkauf. Bei solchen Betrachtungen ist es interessant zu erfahren, wie andere EU-Länder ihre Beamtenversorgung gesichert ha- ben. In Österreich hat man die Problematik der Beamten- versorgung früher erkannt als in Deutschland und 2003 eine große Pensionsreform beschlossen. Darin ist geregelt, dass Beamte in das allgemeine Rentensystem überführt werden, abgefedert mit langen Übergangsfristen (siehe Kasten „In Österreich ist man schon weiter“). Und auch in weiteren Ländern finden entsprechende Überlegungen statt, denn die Beamtenversorgung wird die Staatshaushalte künftig stark belasten. Wie gravierend die Problematik ist, unterstreicht der sehr drastische Vorschlag des aus Japan stammenden Wirtschaftswissenschaftlers und Yale-Professors Yusuke Narita. Er machte von sich reden, als er in einer TalkshowMassenselbstmord für Ältere vorschlug. Auch wenn das sicher ein extremer Ausrutscher war: Poli- tisch brisant ist das Thema allemal, denn es geht nicht nur darum, ob das Geld reicht, sondern auch darum, wie eine gerechte Lastenverteilung aussieht – sowohl zwischen den Generationen als auch unter verschiedenen Beschäftigungs- gruppen. Das zeigen auch die heftigen Reaktionen auf den Bericht der Wirtschaftsweisen mit Vorschlägen für eine Rentenreform. Der Bericht wurde der Bundesregierung am 8.November vom Sachverständigenrat vorgelegt. Besondere Brisanz steckt im Umverteilungsvorschlag. Demnach sollen Rentner, die überdurchschnittlich viele Rentenpunkte ha- ben, davon welche abgeben, um Rentner, die nur eine klei- ne Rente haben, zu subventionieren. Die Umverteilung soll bereits ab einem monatlichen Arbeits-Nettoeinkommen von 2.600 Euro stattfinden. Die Wirtschaftsweisen schlagen eine Umverteilung allein innerhalb des Systems der gesetz- lich Versicherten vor. Politisch stellt sich jedoch die Frage, ob die vielen Menschen mit unterbrochenen beruflichen Le- bensläufen und geringem Verdienst nicht eher ein gesamt- gesellschaftliches Problem darstellen. Falls ja, müssten auch Menschen, die in anderen Versorgungssystemen sind, mit für die Bezieher kleiner Renten aufkommen, also auch die Beamten und Freiberufler, die sich jeweils in anderen Sys- temen befinden. ANKE DEMBOWSKI In Österreich ist man schon weiter Österreich überführt Beamtenpensionen in das allgemeine Rentensystem, die Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozial- versicherungsgesetz (ASVG). Wir sprechen mit Mag. Gerald Loacker, Abgeordneter zum Nationalrat in Österreich (NEOS). Herr Loacker, in Österreich wurde die Beamten- versorgung in das Rentensystem der Angestellten überführt. Wann wurde dieses weitsichtige Pro- jekt angegangen, und durch wen? Gerald Loacker: Die große Pensionsreform wurde 2003 beschlossen. Sie brachte einheit- liche Pensionskonten für alle Erwerbstäti- gen, wobei die Beamten des Bundes erst ab Diensteintritt 2005 und Geburtsjahrgang 1976 voll erfasst sind. Die Verantwortung für diese Reform, die auch für die Erwerbs- tätigen in der Wirtschaft große Veränderun- gen brachte, hatte die ÖVP/FPÖ-Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP). Für Beamte von Bundesländern können übrigens andere Regeln gelten. Ab wann wird der größte Teil der österreichi- schen Beamten in das allgemeine Rentensystem überführt sein? Gerald Loacker: Die Reform schleift auf verschiedene Weise ein. Vereinfacht gesprochen: Für Beamte mit Geburtsdatum vom 1. 1. 1955 bis 31. 12. 1975 gilt eine Übergangsregelung in Form eines Mischsystems. Personen, die ab 1976 geboren oder ab 2005 in den öffentlichen Dienst eingetre- ten sind, sind von der Reform ganz erfasst. Das heißt, in den 2040er-Jahren werden die letzten öffentlich Bediensteten des Bundes in den Ruhestand treten, für die noch die alten Regelungen in Teilen gegol- ten haben. Die Verbeamtung von Mitarbeitern der öffent- lichen Hand in Österreich ist stark zurückgegan- gen. In welchen Bereichen werden heute noch neue Beamtenverhältnisse eingerichtet? Gerald Loacker: Es finden noch Verbeamtungen (in Österreich: „Pragmatisierungen“) statt. So werden beispielsweise Richter natürlich noch in den Beamten- stand übernommen. Sie sind unkündbar. Aber sie haben keine pensionsrechtliche Besserstellung mehr gegenüber anderen Er- werbstätigen. Sind die Zusagen für die Beamtenversorgung, die die öffentliche Hand macht, in Österreich mit Kapital gedeckt? Oder werden sie einfach aus künftigen Steuerzahlungen bezahlt? Gerald Loacker: Die Ruhe- und Versorgungs- bezüge für Beamte werden aus laufenden Steuerzahlungen und neuen Staatsschulden gedeckt. Wir danken für das Gespräch! Gerald Loacker, Abge- ordneter zum National- rat in Österreich (NEOS) 218 N o . 4/2023 | institutional-money.com PRODUKTE & STRATEGIEN | Öffentliche Pensionstöpfe FOTO: © FAROS FIDUCIARY MANAGEMENT, PARLAMENTSDIREKTION | PHOTO SIMONIS » Die Kapitalanlage der Sondervermögen sollte kapitalmarktorientierter und professionell erfolgen. Und sie sollte möglichst alle Assetklassen einsetzen. « Jens Kummer, CIO bei Faros Fiduciary Management AG

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