Institutional Money, Ausgabe 4 | 2023

Development Manager beim Fixed-Income-Manager Insight Investment in Frankfurt. Laut Bundesbesoldungsgesetz wer- den Besoldungserhöhungen für Beamte um 0,2 Prozent- punkte vermindert, und die auf diese Weise eingesparten Beträge fließen in die Versorgungsrücklage. „Sie dient der Entlastung des Haushalts angesichts der erwarteten höheren Belastung durch den Babyboomer-Buckel. Den größten An- teil an pensionierten Beamten werden wir ab 2032 sehen, und er wird voraussichtlich 15 Jahre anhalten“, erklärt Klein- kauf.Wer sich um die Kapitalanlage der Versorgungsrückla- ge kümmert, steht im Versorgungsrücklagegesetz (§ 5 Abs. 1): „Das Bundesministerium des Innern und für Heimat verwaltet das Sondervermögen. Die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens wird der Deutschen Bundesbank übertragen. Für die Verwaltung der Mittel werden keine Kosten erstattet.“ Da die Versorgungsrücklage bei Weitem nicht ausreicht für die Zahlung der künftigen Beamtenpensionen, wurde 2007 ein zweites Bundesvermögen eingeführt: der „Ver- sorgungsfonds des Bundes“. Darin einbezogen sind alle ab 2007 auf Bundesebene neu berufenen Beamten, Richter und Berufssoldaten. Für sie leisten die jeweiligen Dienst- herren Zahlungen an das Sondervermögen. Dessen Ziel ist, die Aufwendungen für die spätere Altersversorgung perio- dengerecht zu finanzieren und eine anteilige Kapital- deckung zu erreichen. Damit sollen Kostentransparenz und Ausgabendisziplin bei der Einstellung neuer Bundesbeamter erhöht werden. Auch wenn eine vollständige Kapitaldeckung für die Beamtenpensionen bei Weitem nicht erreicht ist,wurden auf Bundesebene immerhin zwei milliardenschwere Töpfe für die Versorgung der Beamten aufgebaut. Zusammen kom- men sie auf ein Vermögen von rund 30 Milliarden Euro. Auch die Länder sorgen vor Auch die Länder bauen Puffer auf, seit sie im Zuge der Föderalismusreform von 2006 mehr Autonomie erhalten haben. „Entsprechend gibt es seit 2006 auch bei den Bun- desländern Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds, analog zum Bund. Darüber hinaus wurden weitere Rückla- gen für Beamte bestimmter staatlicher Einrichtungen einge- richtet, wie zum Beispiel die BaFin oder die Bundesagentur für Arbeit“, hat Kleinkauf den Markt im Blick. Die Zuführungen zu den Länderrücklagen erfolgen unter- schiedlich. Sachsen strebt eine Vollfinanzierung an und führt Beträge zu, die versicherungsmathematisch errechnet wer- den; andere Länder arbeiten mit pauschalen Zuschüssen, wobei diese offenbar politischem Kalkül unterworfen sind. „Eine Untersuchung der Einzahlungen der Jahre 2001–2015 hat (…) ergeben, dass die Länder in Wahljahren ihre Ein- zahlungen um rund ein Sechstel im Vergleich zu Nicht- Wahljahren reduziert haben. Dies zeigt, wie sehr eine solche pauschale Rückstellungsbildung politischem Einfluss unter- worfen ist“, schreibt Stefan Walter in einem Artikel im Fach- magazin „Zeitschrift für das Versicherungswesen“ 10/2022. Walter ist Doktorand bei Prof. Dr. Martin Werding an der Ruhr-Universität Bochum. Interesse der Asset Manager wächst Es versteht sich, dass Asset Manager ein Interesse daran haben, bei der Verwaltung der diversen Sondervermögen mithelfen zu dürfen. „Natürlich stellen die Versorgungstöpfe ein interessantes Target für uns als Asset Manager dar. Die Volumina sind nicht klein, und die Ausrichtung ist langfris- tig. Allein die beiden Töpfe für den Bund sind ca. elf und 19 Milliarden Euro schwer, und bei den Vermögen für die einzelnen Bundesländer bewegen wir uns häufig etwa im einstelligen Milliardenbereich“, erklärt Kleinkauf. „Wir kön- nen hier mit unserer Fixed-Income-Expertise unterstützen.“ Doch wer steuert die Anlagen? „Die Mittel des Sonderver- mögens Versorgungsfonds des Bundes werden von der Deutschen Bundesbank nach vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesministerium der Finanzen festge- legten Anlagerichtlinien am Kapitalmarkt angelegt“, teilt das Bundesverwaltungsamt auf seiner Homepage mit. Die Bundesbank tritt hier also als Asset Manager in Erscheinung. Zusätzlich gibt es einen Anlageausschuss. „Bei der Bundes- bank gibt es natürlich eine hohe Kompetenzvermutung, und mit der Mandatierung der Bundesbank geht man kein politisches Risiko ein“, meint Kummer. Wie die Anlage der Mittel der Bundes-Sondervermögen zu erfolgen hat, wird im Versorgungsrücklagegesetz beschrieben (§ 5 Abs. 2): „Die dem Sondervermögen zuflie- ßenden Mittel einschließlich der Erträge werden unter Wahrung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite (…) in der Regel in handelbaren Schuldverschrei- Die Pensionsansprüche von Beamten stellen für die Staatsfinanzen eine ständig wachsende Bedrohung dar. Es ist höchste Zeit, dafür Kapitalreserven zu bilden. N o . 4/2023 | institutional-money.com 215 Öffentliche Pensionstöpfe | PRODUKTE & STRATEGIEN FOTO: © GMF Die Kapitalanlage der Versorgungs- rücklagen erfolgt überwiegend konservativ.

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