Institutional Money, Ausgabe 4 | 2022

Bemühungen.“ Die Bundespensionskasse gibt als Austrittsgrund an, dass man „Kapa- zitäten für die zunehmende regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherstel- len“ müsse, und ergänzt: „Aus Kapazitäts- gründen kann nur eine selektive Anzahl an Initiativen aktiv unterstützt werden.“ Standardisierung fehlt Die Bundespensionskasse greift damit einen wichtigen Kritikpunkt an den Nach- haltigkeitsbemühungen auf: die fehlende Standardisierung. Jede Nachhaltigkeitsini- tiative und jeder Regulierer hat seine eigene Definition und fordert seine eigene spezifi- sche Darstellung, Methodik und Daten- grundlage. Dass das nicht effektiv sein kann, ist nachvollziehbar, und es führt zu Unsicherheit, was Klagerisiken betrifft. Andreas von Angerer, Head of Impact des digitalen Nachhaltigkeitsvermögensver- walters Inyova, sieht das nicht so: „Die Nachhaltigkeitsregulierung macht eher zu schwammige als zu viele Vorgaben, sodass die Asset Manager relativ viele Freiheiten haben, wie sie die ESG-Ausprägungen definieren, oder sich nicht sicher sind, wie sie die Regulierung anwenden sollen.“ Sei- ner Meinung nach darf das aber nicht als Ausrede dienen. „Wenn ein Asset Manager eine stringente Methodik anwendet, sollte er robust gegenüber Prüfungen oder Klagen sein“, meint von Angerer. Dazu müssten sich die Gesellschaften aber noch ernsthaf- ter mit der Materie auseinandersetzen und ihre Kapazitäten und ihr Know-how in die- sem Bereich ausbauen. Als Start-up-Unternehmen wolle Inyova gern Vorreiter sein. Man bewertet die Un- ternehmen nach ihrem Hand- und Fußab- druck hinsichtlich verschiedener Nachhal- tigkeitsthemen, und die Investoren können Unternehmen dann gemäß den Themen auswählen, die ihnen am Herzen liegen. Inyova trifft jedoch eine Vorauswahl: „Öl-, Gas- und Rüstungsunternehmen schließen wir generell aus!“, so von Angerer. Den Banken, die jetzt überlegen, aus der Glasgow Alliance for Net Zero auszutreten, stellt er ein schlechtes Zeugnis aus: „Offen- bar haben die das vorher nicht ernst gemeint und in ihrem Alltagsgeschäft Nachhaltig- keitskriterien nicht wirklich berücksichtigt. Man braucht keine Angst vor Klagen zu haben, wenn man sich an das hält, wozu man sich verpflichtet hat.“ Regierungen in der Pflicht Er sieht aber auch die Regierungen in der Pflicht: „Das Grundproblem ist, dass fossile Branchen immer noch extrem hohe Sub- vention erhalten“, so von Angerer. Die Ban- ken müssten nur dann befürchten, attraktive Geschäftsmöglichkeiten zu verpassen, wenn es sich noch um attraktive Geschäftsmög- lichkeiten handelt. „Ansonsten sind das doch Stranded Assets. Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass Renewables die attraktiveren Geschäftsmöglichkeiten wer- den. Dann sind Geschäfte mit texanischen Unter Banken und Asset Managern machen sich Sorgen vor Nachhaltigkeitsklagen und Reputationsrisiken wegen Greenwashings breit. Das könnte daran liegen, dass viele Begriffe und Nachhaltigkeitsregeln noch nicht ausdefiniert sind und sich noch keine feste Verwaltungspraxis ausgebildet hat. S T E U E R & R E C H T | E SG- REGUL I ERUNG : KLAGER I S I KEN N o. 4/2022 | www.institutional-money.com 249 FOTO: © TANAONTE | STOCK.ADOBE.COM

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