Institutional Money, Ausgabe 4 | 2022

Green Infrastructure – Investments in unsere Zukunft Investments in Erneuerbare Energien aus regulatorischer Sicht Regulierte institutionelle Investoren haben die Möglichkeit mit Investments in diese Assetklas- se Ihre ESG- und Nachhaltigkeitsziele zu errei- chen. Damit ein Investment als nachhaltig ein- gestuft wird, muss es einige Kriterien erfüllen. Es muss den Standards, die gemäß der Sus- tainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) offenzulegen sind, entsprechen. Finanzmarkt- teilnehmer müssen in ihren vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zur Einbeziehung nachhaltiger Investitionsziele abgeben. Grundsätzlich werden mit Erneuerbaren Ener- gien Produkten ökologische Merkmale im Sin- ne der Offenlegungsverordnung beworben, da durch solche Investments CO 2 eingespart werden soll. Daher fällt ein Spezial-AIF nach dem KAGB mit dem Fokus auf Erneuerbare Energien unter die Transparenzpflichten eines „Artikel 8“-Produkts nach der Offenlegungs- verordnung. Auch die Klassifizierung als sog. „Artikel 9“ Fonds (Impact-Fonds) nach der Of- fenlegungsverordnung ist möglich. Die LHI hat bisher drei Artikel 9 und zwei Artikel 8 Fonds im Portfolio. Weitere sind bereits in der Planung. Insbesondere Art. 9 Fonds nach der SFDR be- dingen nicht nur besondere Verpflichtungen auf der Produktebene, sondern setzen ebenso voraus, dass der Assetmanager, also die KVG selbst nachhaltig wirtschaftet und alle notwen- digen Kriterien der SFDR und der Taxonomie eingehalten werden. Es ist also auch die Un- ternehmensebene zu betrachten. Idealerweise wird dies durch ein entsprechendes Nachhaltig- keitsrating für die KVG und den Assetmanager bestätigt. Die LHI Kapitalverwaltungsgesell- schaft hat sich einem unabhängigen Rating unterzogen und die Note sehr gut erhalten. Als Asset- und Investmentmanager wurde der LHI Gruppe von der Scope Rating Agentur mit dem Ratingergebnis AA AMR eine ausgezeichnete Qualität bescheinigt. Sofern es sich um regulierte Produkte nach dem KAGB handelt, muss obligatorisch eine Genehmigung bzw. Zulassung durch die Bafin erfolgen. Noch wichtiger als die Bafin ist der Wirtschafts- prüfer des AIF bzw. des Artikel 9-Fonds. Der Wirtschaftsprüfer muss die Einhaltung der in den Anlagerichtlinien formulierten Kriterien überprüfen und dies im Rahmen des zu testie- renden Jahresabschlusses bestätigen. Dafür muss er sich an einer der EU-Taxonomie und der EU-Offenlegungsverordnung angelehnten Liste orientieren. Für den Assetmanager be- deutet dies die Bereitstellung einer durchaus umfangreichen Dokumentation. Die LHI Gruppe hat für die LHI Kapitalverwal- tungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Wirt- schaftsprüfer einen bindenden und fest definier- FIRMEN-PORTRAIT Die LHI Capital Management GmbH gehört zur LHI Gruppe mit über 45 Jahren Erfahrung bei der Strukturierung von Investments. Wir bieten VAG-Anlegern, Stiftun- gen und Family Offices stabile Zahlungsströme und ein konser- vatives Rendite-Risiko-Profil. Durch passgenaue Lösungen für homogene Investorengruppen kön- nen die individuellen Vorgaben an ein Produkt umgesetzt werden. KONTAKT LHI Capital Management GmbH Emil-Riedl-Weg 6 82049 Pullach i. Isartal Peter Nowaczyk LHI Capital Management GmbH Direktor Vertrieb Tel.: +49 89 5120-1468 Fax: +49 89 5120-2468 p.nowaczyk@lhi-capital.de Meik Berger LHI Capital Management GmbH Direktor Vertrieb Tel.: +49 89 5120-1526 Fax: +49 89 5120-2526 m.berger@lhi-capital.de ANSPRECHPARTNER Erfahren Sie mehr zu den nachhaltigen Investmentmöglichkeiten der LHI Gruppe: www.lhi.de ANZEIGE ten Investmentprozess für die Objektakquisition und -auswahl verabschiedet. Dieser stellt sich wie folgt dar: • Erstprüfung auf Basis der vorhandenen Infor- mationen zum Projekt hinsichtlich Konformität der ESG-Kriterien mit der Produktkategorie sowie der Einhaltung von produkt- und ob- jektspezifischen Ausschlusskriterien • Objektanalyse zu möglichen Marktchancen und -risiken unter Berücksichtigung der ESG- Kriterien • interne Abstimmung bzgl. zukünftiger Aufla- gen zur Einhaltung bzw. Verbesserung des ESG-Profils der jeweiligen Objekte. Nach der erfolgten Objektakquisition wird das laufende Assetmanagement während der Fondslaufzeit bis zu einem späteren Verkauf von den Teams des Portfolio- (Fonds-) und As- setmanagements verantwortet. Während dieser Phase stehen insbesondere die nachfolgenden Aspekte zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskri- terien im Fokus: • Stetige Berücksichtigung bzw. Prüfung von ESG Parametern • Sicherstellung und Optimierung der objekt- spezifischen Datentransparenz, insbesonde- re vor dem Hintergrund der Meldeverpflich- tungen gemäß Artikel 4 der SFDR auf Ebene der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft • Laufendes Monitoring der Klimaschutzziele für die Klimaneutralität durch das Risikoma- nagement, insbesondere Analyse und Prog- nose der CO 2 -Einsparungen durch die einzel- nen Assets. Neben der Prüfung und Dokumentation gemäß der SFDR muss für die einzelnen Fonds auch ein Ausweis erfolgen, zu welchem Prozentsatz Taxonomiekonformität im Sinne der Taxonomie- verordnung zum Abschlussstichtag besteht. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Klimaschutzziele - Stichwort: DNSH = Do no significant harm erkennbar sein und die Ein- haltung sozialer Mindeststandards (Social Mi- nimum Safeguards) müssen erfüllt werden. Diese umfassende Dokumentation bereits bei An- kauf der Assets und auch während der Laufzeit zeigt, dass insbesondere sog. Art. 9 Fonds ein sehr anspruchsvolles Management bedingen. Erneuerbare Energien Investments können die ESG-Ziele institutioneller Investoren erfüllen. Die hierfür erforderliche Dokumentation darf nicht unterschätzt werden. Die LHI Gruppe hat die Investments, das Know-how sowie die Er- fahrung und ist für Institutionelle Investoren ein verlässlicher Partner.

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