Institutional Money, Ausgabe 3 | 2022

D ie Diskussion rund um die Gendergleichstellung trägt da wie dort skurril anmu- tende Blüten. Auf der einen Seite ein Buchstabensalat, der vor Jahren mit einem relativ simplen – und nachvoll- ziehbaren – LGB begann und inzwischen bei Konstrukten wie LGBTIQA+ gelandet ist (Anm.: Im weiteren Verlauf des Artikels wird das Akronym LGBTQ verwendet) . Auf der anderen Seite etwa die Klage eines VW-Prozessmanagers gegen die von Audi vorgegebene gendergerechte Sprache, die sich in einem Unterstrich und dem Suffix „in“ oder „innen“ äußern kann. Letztstand im Gerichtsstreit bei Redaktionsschluss: Das Landesgericht in Ingolstadt wies die Klage ab. Der Mann habe kein Recht darauf, mit der Schreibweise „in Ruhe gelassen zu werden“. Auf zur nächsten Instanz. Reale Konsequenzen Die Diskussion und den Prozess rund um Gendergleichstellung und Diversität aufs Anekdotische zu reduzieren, wäre aber aufgrund der sozialen und regulatorischen Aspekte und möglicherweise auch aus öko- nomischen Gründen fahrlässig. Allein das Beispiel Audi zeigt, dass die Dispute rund um die aufgeladene Thematik gerichtliche Folgen haben können. Diese sind im be- schriebenen Fall gering, das muss aber nicht so bleiben. Denn nicht zuletzt aus den USA sind Schritte zu beobachten, mit denen das The- ma Diversität auf die Finanzmärkte getra- gen wird – und zwar sowohl was das Geschlecht selbst als auch was die sexuelle Orientierung betrifft. So hat erst im Vorjahr die Securities and Exchange Commission (SEC) einen Vorschlag der US-Technolo- giebörse Nasdaq genehmigt, der neue Diversity-Bedingungen für ein Listing am zweitgrößten Finanzplatz vorschreibt. Das Regelwerk selbst ist seit 8. August 2022 anzuwenden und gilt mit Abstrichen nicht Diversity, Gender Equality, LGBTQ – die Diskussion rund um Diversität hat spätestens seit dem jüngsten regulatorischen Vorstoß der US-Technologiebörse Nasdaq einen neuen Höhepunkt erreicht. Stellt sich die Frage, ob die neuen Diversity-Regeln produktiv oder schädlich sind. Diverse Herausforderungen 256 N o. 3/2022 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | D I VERS I TY- REGULATOR I K FOTO: © METAMORWORKS | STOCK.ADOBE.COM

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