Institutional Money, Ausgabe 1 | 2022

Wie ließen sich die Exit-Möglichkeiten aus den Private Markets verbessern? Ulrike Hinrichs: Das allgemeine Exit-Gesche- hen unterliegt den Marktkräften. Aber wir setzen uns für Maßnahmen ein, im Bereich VC die Anzahl von Börsengängen zu erhö- hen. Wenn wir mehr Börsengänge hinbe- kommen wollen, müssen wir am Abbau der Bürokratie arbeiten, speziell bei den Be- richtspflichten. Außerdem sollten wir im Bereich der PE-Märkte auch andere Exits als den IPO im Blick haben, da wir oft gar nicht mit einem Börsengang konfrontiert sind, sondern die Beteiligung an einen anderen Finanz- oder strategischen Investor weiterverkauft wird. Was tut sich regulatorisch bei den Investo- ren? Werden PE und Private Debt zuneh- mend „anerkannte“ Assetklassen? Ulrike Hinrichs: Das sind EU-Themen, und wir haben in Europa verschiedene Baustel- len. Grundsätzlich sind PE und VC seit der AIFM-Richtlinie und deren Umsetzung im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 2013 eine regulierte Assetklasse. Die AIFM-Regulie- rung wird jetzt überarbeitet, da hoffen wir auf Verbesserungen für die Branche. Aber bei der Regulierung der institutionellen Investoren tut sich wenig. Da gibt es keine Erleichterungen für PE- oder VC-Invest- ments. Wenn überhaupt, dann eher im VC- Bereich. Mit Invest Europe, unserem euro- päischen Schwesterverband, bilden wir eine gemeinsame Plattform. Wir versuchen ge- meinsam, die Interessen von PE-Gesell- schaften und ihren Investoren zu vertreten, da gibt es auf europäischer Ebene noch viel zu tun. Was könnte getan werden, um institutionellen Investoren, die noch nicht in PE investiert sind, den Einstieg zu erleichtern? Ulrike Hinrichs: Institutionelle Investoren soll- ten die Möglichkeit haben, ihr Kapital risi- kogerecht zwischen den Anlageklassen zu allokieren. Zu starke und dogmatische Ein- schränkungen einzelner Anlageklassen sind da wenig zielführend und werfen den euro- päischen Wirtschafts- und Finanzstandort eher zurück. Die bereits genannten Ab- schreibungsmöglichkeiten auf VC-Invest- ments wären sicherlich ein Anreiz für Inves- toren. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird auch davon abhängen, ob es gelingt, dass Investoren einen Teil ihres Vermögens in innovative Geschäftsmodelle investieren. Die Eigenkapitalhinterlegung von PE-In- vestments liegt unter Solvency II standard- mäßig bei 49 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese auf 22 Prozent gesenkt werden. Die USA und andere Län- der machen es vor: Durch die Beteiligung zahlreicher Versicherungen und Pensions- kassen ist eine Beteiligung breiter Bevölke- rungsschichten an den Renditen innovativer Geschäftsmodelle möglich geworden. Was halten Sie als Verband von den relativ neuen Vehikeln wie dem europäischen Langfristfonds ELTIF oder dem europäi- schen Risikokapitalfonds EuVECA? Sind die in der Praxis hilfreich? Ulrike Hinrichs: Ich kann sagen: EuVECA funktioniert gut. Es gibt eine wachsende Zahl von Vehikeln. Es ist auch erst 2013/14 eingeführt worden. Mit EuVECA haben wir eine Definition, worin investiert werden darf, nämlich in kleine und mittlere Unter- nehmen. Und der EU-Pass ist hilfreich, um den europaweiten Vertrieb zu gestalten. EuVECA-Manager unterliegen zudem lau- fenden Compliance-Pflichten, denen sie in der Regel jährlich nachkommen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat mit EuVECA einen europaweiten Qualitäts- standard für VC-Fonds geschaffen. ELTIFs sind eher verhalten gestartet, jedoch lässt sich in den vergangenen beiden Jahren eine erhöhte Dynamik feststellen. Die Idee, dass man Privatanlegern den Weg in lang- fristige Assetklassen ebnen will, ist gut und charmant, aber es ist noch nicht viel Geld hineingeflossen. Die ESMA hat gemeldet, dass 2021 2,4 Milliarden in ELTIFs gebun- den waren. Da muss man sehen, wie man dieses Vehikel für die Praxis attraktiver ge- staltet. Hierzu gibt es aktuell Beratungen auf europäischer Ebene. Sie sehen: Sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene haben wir noch viel Optimierungspotenzial. Wir danken für das Gespräch. ANKE DEMBOWSKI » Wir wollen, dass die Grenze für semiprofessionelle Anleger von jetzt 200.000 Euro auf 100.000 Euro abgesenkt wird. « Ulrike Hinrichs, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) 86 N o. 1/2022 | www.institutional-money.com T H E O R I E & P R A X I S | ULR I KE H I NR I CHS | BVK FOTO: © TIM FLAVOR

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