Institutional Money, Ausgabe 1 | 2022

wicklung von lebenswerten Quartieren und so weiter werden als Add-on-Ziele folgen“, wagt Eickermann-Riepe einen Blick in die Zukunft. „Auch da geht es um die Erfüllung von SDGs.“ Angesichts des Richtlinien- entwurfs werden die institutio- nellen Bestandhalter jetzt also als Erstes klären müssen, in welchem Ausmaß sie durch die EU-Gebäuderichtlinie betroffen sind. Fakt ist, dass viele Inves- toren ihre Immobilienbestände bis an die Grenzen des regula- torisch Erlaubten ausgeweitet haben; und es sieht danach aus, als bliebe das Interesse der Investoren an Immobilien in nächster Zeit ungebrochen. Neue Bundesländer Aber wie viel des von den Investoren ge- haltenen Immobilienbestands fällt in die Energieeffizienzklassen, die ab 2030 nicht mehr als ausreichend angesehen werden? Laut Bund der Architektenkammer betrifft der Bann etwa jene 15 Prozent des EU- Gebäudebestands, die energetisch am schlechtesten bewertet sind, wobei hier die regionalen Unterschiede sehr groß sind. In Deutschland sind beispielsweise Bestands- halter betroffen, die größere Bestände in den neuen Bundesländern halten. In Meck- lenburg-Vorpommern, Berlin und Thürin- gen werden deutschlandweit die schlechtes- ten Energieeffizienzwerte (G und H) er- reicht. Sie machen 41,8 beziehungsweise 38,7 und 35,5 Prozent des jeweiligen Im- mobilienbestands aus. Das ergab eine Aus- wertung von 1.681 von McMakler vermark- teten Bestands- und Neubauten. Aus dem ab 2030 nicht mehr zulässigen Bestand leitet sich dann die Höhe der Sanierungskosten ab. Eine Studie der DZ- Bank ermittelt, wie hoch die Sanierungskos- ten in Deutschland sind. „Geht man über- schlägig von 30 Millionen Wohnungen aus, die noch energetisch optimiert werden müs- sen, und veranschlagt 40.000 Euro Kosten je Wohneinheit, resultiert daraus ein Inves- titionsvolumen von 1,2 Billionen Euro. Die 4,5 Milliarden Euro Fördermittel des Kli- maschutz-Sofortprogramms sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Und wie reagieren die Investoren aktuell auf die Gebäuderichtlinie, die vor der Tür steht? Auf die unterschiedlichsten Weisen. Von abwartend über „Wir kümmern uns drum“ bis zur aktiven Suche von Sanie- rungsobjekten gibt es schon jetzt die unter- schiedlichsten Reaktionen. Christian Hanf beispielsweise meint: „Wir müssen jetzt nicht hektisch reagieren, zumal unsere Hinterbliebenenkasse kaum Immobilien im Bestand hat, die G oder schlechter klassifiziert sind. Die Richtlinie befindet sich noch in der Abstimmung, so- dass einige Details noch ausstehen, bei- spielsweise wie mit denkmalgeschützten Immobilien umgegangen werden soll. Wir warten ab, bis die Richtlinie in deutsches Gesetz umgesetzt ist. Fest steht: Die Umset- zung der Richtlinie wird beträchtlich Geld kosten!“ Hanf ist Vorstand der Hinterbliebe- nenkasse VVaG (HDH) und Vorsitzender des Deutschen Sterbekassenverbands. Angst vor der Liquidität Einen anderen Aspekt bringt Jonas Hafner ein. Er ist Fondsmanager beim luxembur- gischen Immobilieninvestmentpezialisten REInvest Asset Management S.A., einem für deutsche institutionelle Investoren täti- gen Vermögensverwalter. „Die Mehrheit der Bestandshalter von sogenannten „Core“-Im- mobilien hatte bisher eigentlich kein gestei- gertes Interesse an Revitalisierungen ihrer Immobilienbestände. Aber angesichts der EU-Gebäuderichtlinie erkennen nun viele, dass künftig Wettbewerbsnachteile von Immobilien mit schlechter Energieperfor- mance drohen und man diese im Vermie- tungs- oder Veräußerungsfall nicht in Kauf nehmen möchte. Daher liegt eine Optimie- rung des Immobilienbestands durch Investi- tionen in die Energieeffizienz auf der Hand, zumal die Renditen beim Erwerb neuer Niedrigenergiehäuser auf einem historischen Tiefstand liegen und die meisten institutio- nellen Immobilieninvestoren derzeit ja eher zu viel als zu wenig Liquidität und damit entsprechenden Anlagedruck haben.“ Wenn die Bestandshalter dann nachrechnen, ent- scheiden sich doch viele für die Sanierung. Schließlich erhöhe man so auch die Rendite seiner Objekte. „Durch eine Sanierung lässt sich weitere Liquidität sinnvoll investieren. Außerdem ist das Risiko überschaubar. Als Bestandshalter kennt man den Standort und die Immobilie“, findet Hafner positive Aspek- te. „Manchmal kann die wirtschaftlich beste Option aber auch Abriss und Neubau hei- Interesse an Immobilien ist ungebrochen Die Vielfalt in der Assetklasse wächst weit über Büro, Einzelhandel und Wohnen hinaus. Viele Investoren haben ihre Immobilienbestände bis an die Grenzen des regulatorisch Erlaubten ausgeweitet. Entsprechend nutzen sie die Vielfalt innerhalb der Assetklasse aus. Quelle: Umfrage der Master-KVG Universal-Investment unter Investoren 0 5000 10000 15000 20000 25000 2021 2020 2019 2018 2017 2012 Institutionelles Immobilienvolumen in Spezialfonds in Mio. Euro » In der Immobilienwirtschaft bewegen wir uns auf eine radikale Dekarbonisierung hin, bis hin zum Stopp von Bauprojekten. « Susanne Eickermann-Riepe, Vorsitzende von RICS Europe & Germany und Vorsitzende von ICG, Germany, dem Institut für Corporate Governance 268 N o. 1/2022 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | IMMO- R I CHT L I N I E FOTO: © FRANK RUMPENHORST

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