Institutional Money, Ausgabe 1 | 2022

D ie EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden EPBD (Energy Perfor- mance of Buildings Directive) ist ein wichtigstes Rechtsinstrument der EU zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie fügt sich ein in das kli- mapolitische Großprojekt „Fit for 55“, mit dem die gesamte europäische Ge- setzgebung in Energie- und Klimafra- gen neu aufgestellt werden soll. „Worst first“ Am 15. Dezember 2021 hat die EU- Kommission ihre Überarbeitung der EPBD vorgelegt, die allerdings noch nicht final ist. Für institutionelle Inves- toren dürfte darin am wichtigsten die vorgesehene Regelung sein, dass Gebäude mit Energieeffizienzklasse G ab 2030 nicht mehr vermietet werden dürfen. Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen eine Vorreiterrolle spielen und müssen sogar schon bis 2027 auf Energieeffizienz- klasse F, und dann bis 2030 auf Ener- gieeffizienzklasse E saniert werden. Wohngebäude sind bis 2030 von G auf mindestens F und bis 2033 auf E zu bringen. Bestandshalter müssen sich also Gedanken machen, was sie tun wollen: Sollen sie diese Gebäude abstoßen oder sanieren? Wer noch nach einem praktischen Beispiel für „Stranded Assets“ ge- sucht hat, wird hier fündig: Ab 2030 sind Gebäude mit Energieeffizienz- klasse G und schlechter jedenfalls solche. Auch die Finanzierung dieser Immobilien wird problematisch. Was neue Gebäude betrifft, sind laut dem Richtlinienentwurf ab 2030 nur noch emissionsfreie Neubauten zulässig. Neue öffentliche Immobi- lien müssen sogar bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Der Bund der Architek- tenkammer präzisiert den Begriff „emissions- freie Neubauten“: „Das bedeutet, dass die Gebäude wenig Energie verbrauchen, so weit wie möglich mit erneuerbaren Ener- gien betrieben werden, vor Ort keine Emis- sionen aus fossilen Brennstoffen ausstoßen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grund- lage ihrer Emissionen über den gesamten Lebenszyklus in ihrem Energieausweis an- geben müssen.“ Ziel: CO 2 -Neutralität Auch wenn es sich bislang nur um einen Richtlinienentwurf handelt, ist wohl kaum davon auszugehen, dass die EU-Kommission von ihrem Ziel abweicht, bis 2050 einen emissions- freien Gebäudebestand zu erreichen. In Paris und Glasgow hat man sich dazu verpflichtet, bis 2050 CO 2 -neu- tral zu sein, und um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen alle Regis- ter gezogen werden. Immobilien sind dabei ein wichtiger Ansatzpunkt, weil auf sie rund 40 Prozent des Energie- verbrauchs entfallen, das meiste da- von auf Heizung und Warmwasser. „Gemäß UNEP (United Nations Environment Programme) verursa- Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihre Überarbeitung für die EU-Gebäuderichtlinie EPBD vorgelegt. Demnach dürfen Gebäude mit Energieeffizienzklasse G ab 2030 nicht mehr vermietet werden – ein Beispiel für „Stranded Assets“. Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht Er liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Der Energieausweis gibt an, wie hoch der Primärenergiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter ist. Gebäude der Energieeffizienzklasse G dürfen ab 2030 nicht mehr vermietet werden. Für Bestandshalter ist die Alternative entweder verkaufen, sanieren oder abreißen und neu bauen. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH » Mit F haben Sie immer noch einen schlechten Energiestandard, so errei- chen wir die Klimaziele nicht. « Benjamin Spieler, Gründer und Geschäftsführer der SIM-Gruppe in Jena Bedrohtes Betongold » Wir gehen davon aus, dass die EPBD erst der Anfang ist und die Regelungen weiter angezogen werden. « Jonas Hafner, Fondsmanager beim Immobilienhaus REInvest Asset Management S.A. 264 N o. 1/2022 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | IMMO- R I CHT L I N I E FOTO: © SIM-GRUPPE, REINVEST AM, PATRYK KOSMIDER | STOCK.ADOBE.COM

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