Institutional Money, Ausgabe 4 | 2021

Retailgeschäft machen, kann das teuer wer- den, denn dort werden üblicherweise auch Kreditlinien gegeben“, so Cluse. Hier stellt sich die Frage, ob die Banken sparsamer mit Kreditlinien umgehen werden. Durchschau und Transparenz Weitere Details der neuen Regelungen zeichnen sich ab: „Die Ermittlung des regu- latorischen Kapitalbedarfs für Anteile an Alternativen Investmentfonds wird deutlich komplexer“, meint Lutz Boxberger. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater und verant- wortet bei Golding Capital Partners als Managing Director die Themen Steuern und Regulatorik. „Auf uns als Asset Manager und Anlageberater von alternativen Fonds kommt mehr denn je die Funktion des Brückenbauers zwischen Depot-A-Manager und den illiquiden Privatmarktinvestitionen zu.“ Schon heute gibt es durch die Anwen- dung der CRR II bei Fondsanteilen das Erfordernis der Durchschau (Transparenz- ansatz), will man das Klassenziel der kapi- talschonenden Abbildung eines Fondsanteils im Eigenbestand eines Instituts erreichen. Dieser Umstand macht die Risikogewich- tung der Fondsanteile, die sich im Depot A der Banken befinden, deutlich komplexer als vorher. „Das Erfordernis der Durchschau gilt seit 28. Juni 2021. Der Verordnungs- geber zielt auf größtmögliche Transparenz ab“, erklärt Boxberger. Nunmehr ist die Risikogewichtung der zugrunde liegenden Risikopositionen eines Fonds so vorzuneh- men, als hätte das Institut diese direkt auf dem Buch. „Daher verlangen unsere Kunden von uns vollkommene Transparenz, mithin Durchschau durch die Fondsportfolios, ver- bunden mit einer Berichterstattung, die eine Granularität der Finanzinformationen ent- hält, die das Institut in die Lage versetzt, den risikogewichteten Positionsbetrag eines Fonds nach dem Transparenzansatz zu be- rechnen.“ Für intransparente Fonds, die die- se Durchschau nicht liefern können, wird mit 1.250 Prozent das höchste Risikoge- wicht angenommen. „Das käme einer voll- ständigen Kapitalunterlegung eines Fonds- investments gleich und würde diese Anlage für die Institute vollkommen unattraktiv machen“, ist sich Boxberger sicher. Institute brauchen somit einen verlässlichen Fonds- manager, um vor der Investitionsentschei- dung das erforderliche regulatorische Kapi- tal fundiert prognostizieren zu können und um während der Fondslaufzeit einen Intransparenzaufschlag zu vermeiden. Diesen Grad an Transparenz zu gewähr- leisten, ist aufwendig. „Die Durchschau stellt uns als Dachfondsmanager im alterna- tiven Fondssegment vor besondere Heraus- forderungen, da bei illiquiden Privatmarkt- investitionen – anders als bei liquiden Wert- papieren – nicht mittels Eingabe von Wert- papierkennnummern bei Datenanbietern ein standardisiertes Datenset bezogen werden kann“, erläutert Boxberger. Aber auch wenn die Daten der Zielfonds geliefert werden, wird Manpower und konsequente Investition in die IT-Landschaft benötigt, um ein CRR- konformes Berichtspaket sicherzustellen: „Wir müssen regelmäßig mehrere tausend Datensätze auf monatlicher oder quartals- weiser Basis in unsere Systeme einpflegen und auswerten. Dienstleister, die auf KI set- Die Bankenregulierung hat viele Themenbereiche Schon die CRR II hat viele Themenbereiche angesprochen, und die CRR III wird noch weiter ins Detail gehen. THEMENBEREICHE ZENTRALE NEUERUNG PROPORTIONALITÄT EINFLUSS Geschäfts- Daten und Fachliche politik* Systeme Komplexität* Liquidity Waiver  Ergänzende Befreiungsmöglichkeiten für NSFR     Leverage Ratio  Einführung als Mindestquote; zusätzlicher G-SIB-Puffer    NSFR  Einführung als Mindestquote; ASF- und RSF-Faktoren      Großkredite  Reduzierung der Bemessungsgrundlage auf das Kernkapital     Risikopositionen gg. CCP  Konkretisierung von Begrifflichkeiten und Themen     Meldewesen  Erleichtertes Reporting für kleine und nichtkomplexe Institute     SA-CCR  Neuer risikosensitiver Standardansatz      FRTB  Einführung eines neuen Marktrisikorahmenwerks      Kapitalanlagen in Fonds  Beschränkung auf zwei Ansätze sowie Falback      KMU-Faktor  Ausweitung der Nutzbarkeit des Supporting-Faktors    Infrastrukturpositionen  Privilegierung von Infrastrukturvorhaben     Offenlegung  Anpassung an neuen regulatorischen Rahmen     Proportionale Anwendung – Ja:  Nein:   Signifikanter Einfluss  Normaler Einfluss  Geringer Einfluss * Die Einwertung erfolgte anhand des Profils eines idealtypischen Kreditinstituts. Mit der CRR-II-Novelle soll insbesondere das Eigenkapitalerfordernis noch weiter an die tatsächlich eingegangenen Risiken der Banken angepasst werden. Quelle: Deloitte » Der Return on Regulatory Capital von alternativen Investments ist nach wie vor sehr attraktiv. « Lutz Boxberger, Rechtsanwalt und Steuerberater, verantwortlich bei Golding Capital Partners als Managing Director für die Themen Steuern und Regulatorik 280 N o. 4/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | BANKENREGUL I ERUNG FOTO: © GOLDING CAPITAL

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