Institutional Money, Ausgabe 4 | 2021

Welt, auch wenn die CRR III vermut- lich erst ab 2025 anzuwenden ist. Aber der Reihe nach: Schon am 7. Dezember 2017 hat der Basler Ausschuss das Paket „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ präsentiert. Dieses Regelwerk wird offiziell als Abschluss von „Basel III“ bezeichnet, aber in der Praxis wird oft von „Basel IV“ gesprochen, weil die Änderungen sehr weitreichend sind. CRR III und CRD VI dienen dann der Umsetzung von Basel III beziehungs- weise IV in EU-Recht. Nun wurde am 27. Oktober 2021 ein Entwurf zur CRR III und zur CRD VI zur Konsultation vorgestellt. „In einem guten Jahr könnte dann der Trilog-Prozess starten, und es dürfte Ende 2023, Anfang 2024 werden, bis das neue Bankenregulierungspaket final verabschiedet wird. Vor 2025 wird die CRR-Novelle keine Anwendung finden, es könnte aber auch später wer- den“, gibt Cluse eine Einschätzung ab. Kapitalbedarf steigt Mit Basel IV wollte der BCBS nicht prinzipiell die Eigenkapitalanforderun- gen der Banken erhöhen, sondern den Kapitalbedarf der Banken risikosensitiver gestalten. „Nun stellt sich aber heraus, dass der Eigenkapitalbedarf durch die CRR III insgesamt steigt, durchschnittlich um fünf bis zehn Prozent auf EU-Ebene. Einige Häuser müssen aber auch 20 Prozent mehr aufbringen“, schätzt Cluse. Ein Grund dafür ist, dass die ausufernde Nutzung interner Modelle künftig einge- dämmt wird, ein Prozess, auf den sich die Banken allerdings schon länger einstellen konnten. In der Vergangenheit wurde ihnen nämlich ein Standardmodell an die Hand gegeben, mit dem sie ihr individuelles Eigen- mittelerfordernis berechnen konnten. Alter- nativ stellte man ihnen frei, auch interne Modelle zu entwickeln. Diese haben die Risiken aber bisweilen so optimiert darge- stellt, dass es zu großen Differenzen in der Risikobewertung zwischen den Standardan- sätzen und den internen Modellen kam. Das will der Regulator nun abstellen. Zukünftig müssen Banken, die ein internes Modell verwenden, zusätzlich ihren Kapitalbedarf auch nach dem Standardansatz berechnen. Die Differenz zwischen beiden Methoden darf ab 2025 maximal 50 Prozent betragen. Der Output Floor steigt dann jährlich in Fünfprozentschritten, sodass interne Model- le spätestens im Januar 2030 auf einen Wert von mindestens 72,5 Prozent des Werts kommen müssen, der sich nach den Stan- dardansätzen ergeben würde. „Damit sind die Eigenkapitalersparnisse durch interne Modelle künftig begrenzt, was ihre Attrak- tivität für die Banken reduziert. Institute, die mit internen Modellen ein geringes Risiko ermitteln, müssen künftig mehr Kapital vor- halten“, so Cluse. Aber letztlich bleibt trotz der Annäherung der beiden Werte am Ende noch eine Eigenmittelersparnis in Höhe von 27,5 Prozent. Geschäftsstrategie anpassen Cluse erklärt, was das in der Praxis bedeu- tet: „Vermutlich werden Kreditnehmer, die bisher ein sehr gutes internes Rating hatten, künftig nicht mehr die guten Kreditkondi- tionen bekommen wie früher. Die Banken können nämlich keinen Nutzen mehr aus der geringeren Ausfallwahrscheinlichkeit ziehen.“ Dann müssen Kreditnehmer darü- ber nachdenken, ob sie sich nicht doch von einer Agentur raten lassen wollen. Das Argu- ment, dass die Agenturen aber auch falsch- liegen können, pariert Cluse: „Bei Verbrie- fungen mögen die Agenturen in der Vergan- genheit öfter falschgelegen haben, aber bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlich- keit klassischer Bonds und Unternehmen haben die Agenturen ganz gut performt. Da sollte man sie ruhig weiterhin nutzen.“ Wenn sich außerdem herausstellen sollte, dass eine Agentur schlechte Einschätzungen liefert, könne man auch die Zuordnung ihrer Ratings zu den einzelnen Risikoklassen ändern. „Schließlich sorgt nicht das AA- Rating etwa von Standard & Poor’s für ein bestimmtes Risikogewicht, sondern das Rating der Agentur wird über eine Tabelle der Bankenaufsicht einer bestimmten Risi- koklasse zugeordnet. Diese Zuordnung lässt sich jederzeit ändern“, meint Cluse. Nicht nur Kredite, sondern auch Kredit- zusagen werden künftig mehr kosten. „Bis- her sind viele Kreditzusagen anrechnungs- frei, aber künftig muss ein Großteil zu zehn Prozent angerechnet werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Das belastet das Eigenkapital der Banken dann mit zehn Prozent der offenen Kreditlinien, multipliziert mit dem Risikogewicht des jeweiligen Kunden. Für Banken, die viel Durch die CRR III wird eine zusätzliche Risikoklasse für Private Equity eingeführt. Hier wird weiter unterschieden zwischen „langfristigen“ und „spekulativen“ Private-Equity-Investments. Bei ihnen wird ein Risikogewicht von 250 beziehungsweise 400 Prozent angenommen. N o. 4/2021 | www.institutional-money.com 279 S T E U E R & R E C H T | BANKENREGUL I ERUNG

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