Institutional Money, Ausgabe 4 | 2021

R ettungsaktionen mit Steuer- geldern kommen nicht als Geschenk daher. Insofern war absehbar, dass Ban- ken nach den staatlichen Rettungsaktio- nen im Zuge der Finanzkrise strenger reguliert würden. Ziel der aktuellen Bankenregulierung ist, dass Banken künftig solider aufgestellt sind und aus- kömmliche Kapitalpuffer aufbauen, um eine Krisensituation auch aus eigener Kraft zu überstehen. Aktuell gelten in Europa die Eigenmittel- verordnung CRR II und die Eigenmittel- richtlinie CRD V. Beide wurden am 16. April 2019 vom EU-Parlament als Kompro- miss aus den Trilogverhandlungen verab- schiedet, und die Regeln der CRR II sind am 28. Juni 2021 vollumfänglich in Kraft getre- ten. Doch darauf können sich die Banken nicht ausruhen, der nächste Regulierungs- schritt wurde erst kürzlich aufs Gleis ge- schoben: Am 27. Oktober 2021 hat die EU- Kommission ihren konkreten Regulierungs- entwurf zur Capital Requirements Regula- tion CRR III und zur Capital Requirements Directive CRD VI vorgestellt. Im Wesentli- chen geht es darum, die Kapitalanforderun- gen der Banken mit den tatsächlich einge- gangenen Risiken in Einklang zu bringen. Dazu wird die Risikosensitivität erhöht. Hin- zu kommen Themen wie ESG-Aspekte oder die Beaufsichtigung von Zweigstellen der Institute aus Nicht-EU-Staaten, die nicht nur aufsichtsrechtlich motiviert sind. Thinktank in Basel Gesteuert wird die Bankenregulierung durch den Basler Ausschuss für Bankenauf- sicht (BCBS), der sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen- setzt, aber keine Gesetzgebungskompetenz hat. Daher agiert der BCBS eher als inter- nationaler Thinktank. In der Folge liegt es dann an der EU-Kommission und den Gesetzgebern beziehungsweise Aufsehern in den jeweiligen Jurisdiktionen, die Basler Regeln in konkrete Gesetze und Verordnun- gen zu gießen. Die Regeln beziehen sich auf 28 Länder weltweit. „Aber keiner will bei der Umsetzung der Erste sein, denn jeder Gesetzgeber hat Angst, dass die hei- mischen Banken benachteiligt werden, wenn man strengere Regeln als der Rest der Welt einführt“, erklärt Michael Cluse, der als Director bei Deloitte seit mehr als 20 Jahren Banken und Finanzdienstleister berät und prüft. Insofern befinde man sich in der EU durchaus in einem guten Zeitrahmen, zumindest sei man schneller als der Rest der Die EU-Kommission hat ihre Entwürfe für die Eigenmittelverordnung CRR III und die Eigenmittelrichtlinie CRD VI am 27. Oktober 2021 vorgestellt. Im Schnitt könnte der Eigenkapitalbedarf der Banken wohl um fünf bis zehn Prozent steigen. Durchschau bei Fondsinvestments Die CRR II macht schon heute die Durchsicht bei Fonds erforderlich. Die Assets, die ein Fonds hält, werden so behandelt, als hätte die Bank sie unmittelbar auf dem Buch. Daher verlangen Banken jetzt vollkommene Transparenz von den Fondsanbietern. Für intransparente Fonds, die diese Durchschau nicht liefern können, wird mit 1.250 Prozent das höchste Risikogewicht angenommen. Quelle: Deloitte Berechnung der RWA in Form von Anteilen an OGA X Prozentsatz der gehaltenen Anteile RWA je Ansatz Ausgestaltung des OGA Prospektangaben Berichterstattung & & Art. 132 Art. 132b Art. 132a Einzelne Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Ausnahmen von den Ansätzen Faktor 1,2 bei Berechnung Dritter Gewichtung analog direktem Investment Durchschauansatz Risikogewicht von 1.250 % Fallback-Ansatz Annahme der möglichen Höchstgrenzen gemäß: Mandatsbasierter Ansatz OGA- Mandat Rechts- vorschriften + » Künftig wird nicht mehr jedes Haus alles anbieten, sondern die Spezialisierung wird zunehmen. « Michael Cluse, Director bei Deloitte, Experte für Banken und Finanzdienstleister Steigender Kapitalbedarf 278 N o. 4/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | BANKENREGUL I ERUNG FOTO: © DELOITTE, XTRAVAGANT | STOCK.ADOBE.COM

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