Institutional Money, Ausgabe 4 | 2021

schaften zu verbessern und die zuneh- menden regulatorischen Meldepflichten kostengünstiger erfüllen zu können“, dämpft Rudolf Siebel die Hoffnung da- rauf, dass darin schon alle Details fest- gelegt sind. Siebel ist Geschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. Jeder will Daten Die Idee hinter dem ESAP ist folgen- de: Bereits jetzt sind die meisten Unter- nehmen verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen, aber sie werden in den unterschiedlichsten Registern gesam- melt: an den Börsen, im Handelsregis- ter, bei den Gewerbeämtern – nicht zu vergessen die Jahresberichte und Inter- netseiten. Die Unternehmen sind es also gewöhnt, eine Vielzahl von Daten zu- sammenzutragen und an bestimmte Stellen zu liefern. In Zukunft sollen die Unternehmen, die ohnehin ihre Finanz- und Nachhal- tigkeitsdaten liefern müssen, diese in eine konsolidierte europäische Daten- bank einspeisen. Zwei Dinge erhofft man sich davon: Auf der einen Seite sollen Investoren dadurch Zugang zu Unternehmensinformationen erhalten, was auch die leidige Abhängigkeit von den Datenlieferanten verringern könnte. Auf der anderen Seite will man kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Kapital erleichtern, was ja ebenfalls ein Ziel der Kapitalmarktunion ist. Auch in den USA gibt es eine konsoli- dierte Datenplattform: die Electronic Data Gathering and Retrieval Platform, kurz: EDGAR. Schulterschluss GDV/BVI Den Investoren ist die in Europa ent- stehende Datenquelle so wichtig, dass BVI und GDV am 30. August 2021 einen ge- meinsamen Brief an die EU-Kommission geschrieben haben. Darin betonen sie ihre zwei wichtigsten Wünsche in Bezug auf den ESAP: • Das Projekt soll mit zeitlicher Präferenz behandelt werden, denn die Zeit drängt. • Der ESAP soll konzeptionell und tech- nisch so aufgebaut werden, dass ein naht- loser automatisierter Datentransfer statt- finden kann, der möglichst wenige Re- striktionen beinhaltet. Rudolf Siebel erklärt, warum die Zeit drängt: „Voraussichtlich wird der ESAP nicht vor 2025 zur Verfügung stehen. Die Asset Manager brauchen die Daten aber schon Anfang 2023, denn ab dann müssen sie die Taxonomie- und Transparenzverord- nung erstmalig anwenden und detailliert nachteilige Auswirkungen von Investitions- entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren veröffentlichen. Wenn die Asset Manager bis dahin nicht über den ESAP auf die not- wendigen Daten zugreifen können, werden sie die Informationen von kommerziellen Datenanbietern kaufen müssen.“ Bei allem Drängen auf der Zeitachse ist Investoren und Asset Managern aber auch wichtig, dass der ESAP von Beginn an praxistauglich ist. „Damit ESAP ein Erfolg wird, dürfen die Fehler bei früheren euro- päischen Großprojekten – etwa der Euro- pean Rating Plattform – nicht wiederholt werden“, schreibt der GDV in einer Verlaut- barung. Die European Rating Plattform (ERP) wurde von der ESMA im Dezember 2016 eingeführt, um Nutzern einen Zugang zu kostenlosen Informationen über Ratings und Ratingausblicke zu bieten. Am Ende war die Integration der ERP-Daten jedoch beschwerlich und hat in der Praxis nicht zum gewünschten Erfolg geführt. In ihrem Schreiben erläutern GDV und BVI daher, welche Anforderungen sie an das Konzept des ESAP und an die Daten- qualität haben. Eine Voraussetzung für hohe Datenqualität und die leichte Nutzbarkeit der Daten ist, dass die Vorgaben für die ESAP-Datenfelder klar definiert werden. Hier fordern die beiden Verbände, dass Begriffsdefinitionen, Bezugszeiträume und Maßeinheiten vorgegeben werden. Das sei unter anderem wichtig, um die Vergleich- barkeit der Daten von Unternehmen zu Unternehmen und von Land zu Land si- cherzustellen. Klassifizierung der Taxonomie Und weil man gerade dabei ist, sollten die Daten auch so strukturiert sein, dass die User sie entsprechend der von der EU- Taxonomie genutzten Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten (NACE) weiterver- GDV und BVI drängen im Schulterschluss auf eine zeitnahe Umsetzung der zentralen Datenplattform ESAP sowie auf einen effizienten, automatisierten Datenzugang. Die Hoffnung ist, dass durch den ESAP die Marktmacht der Datenprovider eingedämmt wird. N o. 4/2021 | www.institutional-money.com 275 S T E U E R & R E C H T | E SAP

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