Institutional Money, Ausgabe 3 | 2021

gung unerlaubter Geschäfte eine Rolle, aber nicht bei Themen der Bilanzkon- trolle. Auslagerung Daneben darf die BaFin ab Anfang 2022 auch direkt Unternehmen unter die Lupe nehmen, auf die Banken wesentliche Aktivitäten und Prozesse auslagern. Bisher musste die BaFin bei Auslagerungen jeweils über die beauf- tragende Bank eingreifen, wenn sie einen Missstand beheben wollte. Künf- tig hat sie unmittelbare Informations- und Prüfrechte gegenüber demAuslage- rungsunternehmen und kann hier auch Bußgelder verhängen. Lagern Banken bestimmte Aufgaben an Unternehmen in Drittstaaten außerhalb des Europäi- schen Währungsraums aus, ist künftig im Auslagerungsvertrag ein Zustel- lungsbevollmächtigter zu bezeichnen, dem die BaFin zum Beispiel kurzfristig Prüfungsanordnungen zustellen kann. Um Verdachtsmomente entsprechend wahrnehmen zu können, hat die BaFin auch personell aufgerüstet. Außerdem erhält der neue BaFin-Präsident mehr Macht – beispielsweise bei Organisa- tions- und Haushaltsfragen und bei der stra- tegischen Steuerung der Behörde. Die Sat- zung der BaFin wird entsprechend geändert. In Zuge dessen soll auch die Struktur der BaFin modernisiert werden, beispielsweise indem Fokusaufsichten eingerichtet werden. Das Projekt wurde vom Bundesministerium der Finanzen initiiert und von der BaFin mitgestaltet. Ende des Jahres soll das Pro- jekt abgeschlossen sein, wobei einzelne Teilprojekte bereits im Mai live gingen. Mit der Fokusaufsicht will die BaFin intensiver hinter die Fassaden von Banken und ande- ren Unternehmen schauen, deren Geschäfts- modell besonders komplex oder innovativ ist. Bei solchen Unternehmen will die Auf- sicht künftig schneller, genauer und aus erster Hand erfahren, wo die Erträge erwirt- schaftet werden und wo Risiken entstehen. „Sollte die Aufsicht dabei auf intransparente Verhältnisse stoßen und sich keine Klarheit verschaffen können, wird sie entsprechend handeln und – wenn erforderlich – die Ge- schäfte des Unternehmens einschränken“, teilt die BaFin mit. Außerdem untersagt das FISG den Be- schäftigten der BaFin seit 1. Juli 2021 weit- gehend den privaten Handel mit Finanz- instrumenten wie Aktien und Anleihen be- ziehungsweise Derivaten darauf. Im Prinzip dürfen BaFin-Mitarbeiter nur noch Fonds- anteile kaufen oder Geschäfte im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung tätigen. Damit „soll der Anschein vermieden wer- den, dass sich Beschäftigte der BaFin (…) bei ihren dienstlichen Entscheidungen von eigenen finanziellen Interessen leiten lassen könnten“, schreibt die BaFin. Aufsichtsräte professionalisieren Für einen wichtigen Aspekt des FISG hält Isabella Ries auch die Verbesserungen der Corporate Governance börsennotierter Gesellschaften, insbesondere die neuen Anforderungen an Aufsichtsräte. „Künftig müssen bei kapitalmarktorientierten Unter- nehmen zwei Mitglieder des Aufsichtsrats den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung beziehungs- weise der Abschlussprüfung aufweisen. Bisher war ein Finanzexperte ausreichend“, so Ries. Außerdem werden die Informa- tionsrechte des Prüfungsausschusses ge- stärkt, denn er darf künftig auch am Vor- stand vorbei bei bestimmten Mitarbeitern sachdienliche Informationen einholen. „Bei den Instituten gibt es diese Möglichkeit schon länger. Das dient dazu, die beste- hende Informationsasymmetrie zwischen Aufsichtsrat und Vorstand zu verringern“, erklärt Ries. Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen nach den neuen Regelungen zwin- gend einen Prüfungsausschuss einrichten. Er soll künftig auch die Qualität der Ab- schlussprüfung überwachen. „Hier stellt sich natürlich die Frage, wie der Prüfungs- ausschuss das machen soll. Jedes Aufsichts- ratsmitglied muss sich jetzt überlegen: Wo möchte ich besondere Schwerpunkte set- zen?“, meint Ries. Prüfungsschwerpunkte kann der Aufsichtsrat dem Wirtschaftsprüfer auch direkt auftragen. Ob durch die Maßnahmen künftig Be- trugsskandale wie jener von Wirecard aus- geschlossen werden können, ist fraglich. „Aber jede Verbesserung der Governance ist natürlich geeignet, solche Dinge künftig früher zu erkennen“, ist Ries optimistisch. ANKE DEMBOWSKI Vertrauen wieder herstellen: Das FISG stärkt die Position der BaFin auf dem Gebiet der Bilanzkontrolle deutlich. Auch die Organisations- struktur der BaFin wurde verändert. Daneben werden die Professionalität und die Möglichkeiten der Aufsichtsräte erhöht. N o. 3/2021 | www.institutional-money.com 287 S T E U E R & R E C H T | F I SG

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