Institutional Money, Ausgabe 3 | 2021

den peu à peu auch Regulatorik und Auf- sicht nachgezogen. Im Gesetz zur Umset- zung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, geht es um die Bekämp- fung von Geldwäsche und Terrorismusfi- nanzierung. Hier werden jetzt auch Dienst- leister aus dem Bereich Kryptowährungen verpflichtet. Daneben wird durch das Ge- setz eine Definition für „Kryptowerte“ in das KWG eingepflegt, und sie werden als Finanzinstrumente im KWG anerkannt. Au- ßerdem wird durch das Gesetz das Krypto- verwahrgeschäft als Erlaubnistatbestand in das KWG eingefügt. Ein Dienstleister, der „die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu die- nen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere“ anbietet, braucht zukünftig eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG. Um die komplexen Fra- gen rund um das Kryptoverwahrgeschäft klären zu können, hat die BaFin ein inter- disziplinäres, geschäftsbereichs- und refe- ratsübergreifendes Team zusammengestellt. Die erste Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts in Deutschland er- teilte die BaFin am 28. Juni 2021 der Coin- base Germany. „Die Lizenzen beweisen un- ser großes Engagement, unseren deutschen Kunden ein sicheres und reguliertes Umfeld für den Einstieg in die Krypto-Ökonomie zu bieten“, erklärt Sascha Rangoonwala, Coun- try Manager Deutschland bei Coinbase. Auf Coinbase-Konten können derzeit Bitcoins, Ethereum und Litecoins gehandelt werden. Auch die Privatbank Donner & Reu- schel will ihren Kunden den Erwerb und die Verwahrung von Kryptowerten anbieten. Marcus Vitt, Vorstandsspre- cher von Donner & Reuschel, dazu: „Wir beobachten den Markt der Digital Assets schon geraume Zeit und sind vom Potenzial der Blockchain-Techno- logie auch im Hinblick auf klassische Wertpapiertransaktionen überzeugt.“ Diskussionspapier der EIOPA Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebli- che Altersversorgung (EIOPA) befasst sich ebenfalls mit Kryptoinvestments. Sie hat am 29. April 2021 ein Diskussionspapier zum Thema Blockchain und Smart Contracts auf Wertgrund Immobilien AG: Tokenisierung eines Nachrangdarlehens Ein weiterer Pionier im Bereich der Projektabwicklung über Blockchain ist Thomas Meyer, Mitgründer und Vorstandsvor- sitzender der Wertgrund Immobilien AG, einer Investment- gruppe für Wohnimmobilien in Deutschland. „Wir verwalten einen offenen Immobilien-Publikumsfonds und sechs Immo- bilien-AIFs. In diese investieren institutionelle Investoren wie z. B. Sparkassen, Banken, Stiftungen und Bistümer“, beschreibt er den Hintergrund seiner Firma. Vor etwa einem Jahr haben sich Wertgrund, der Block- chain-Spezialist Datarella und der Immobilienentwickler Hammer AG zum Joint Venture RAAY Real Estate zusam- mengetan, um die Blockchain-Technologie in der Immo- bilienwirtschaft anzuwenden, beginnend mit der Tokenisie- rung von Vermögensanlagen. „Unter dem Namen Connex- Coin haben wir die erste tokenisierte Vermögensanlage in Deutschland herausgebracht“, ist Meyer stolz. Es ging dabei um ein Nachrangdarlehen für das Connex Building, eine Gewerbeimmobilie in München, mit drei Prozent Verzin- sung und einer Laufzeit bis 2024, das ausschließlich in digitaler Form als Token angeboten wurde. Die Anleger haben ein Rückgaberecht mit einer vierwöchigen Frist und können die ConnexCoins dann zum NAV an die Emittentin zurückgeben. „Wir wollten damit testen, welche Investoren bereit sind, in einen Token zu investieren, wie das Ganze technisch funktioniert und wie weit Regulatorik und Aufsicht bereits mit der Tokenisierung sind“, erklärt Meyer. Sein Fazit aus dem Experiment: n Die Technologie lief einfacher, als er vorher gedacht hatte, „zumindest wenn der regulatorische Rahmen steht“, ergänzt Meyer. n Alle Reportings können in den Smart Contract pro- grammiert werden. „Das macht die Kommunikation mit unseren Vertriebspartnern einfacher und spart Kosten“, meint Meyer. n Die Regulierung, insbesondere die Kommunikation mit der Aufsicht, erwies sich jedoch als langwierig. „Die Auf- lage des Nachrangdarlehens als Token war für uns sehr mühsam und hat ein ganzes Jahr in Anspruch genom- men. Einen Spezialfonds legen wir hingegen in vier Wochen auf, denn da gibt es schon alle Vertragswerke, und die Wordings sind bereits mit der BaFin abge- stimmt“, so Meyer. n ConnexCoins erworben haben überwiegend Privatanleger. „Drei GmbHs waren auch dabei, aber keine echten Insti- tutionellen“, sagt Meyer. Für seinen Joint-Venture-Kollegen Michael Reuter, Mitgründer und CEO des Blockchain-Spezialisten Datarella, war die Auflage des tokenisierten Nachrangdarlehens aus technischer Sicht ein überschaubares Projekt. „Wir haben schon deutlich komplexere Blockchain-Projekte durchge- führt, etwa das Building-Blocks-Projekt für die Vereinten Nationen, mit dessen Hilfe im Rahmen des World Food Programme über eine Million Flüchtlinge Zugang zu Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs erhalten“, so Reuter. Genutzt wurde eine private Ethereum-Blockchain. Der Connex Token ist dabei ein Security Token, der in einer Wallet auf der eigenen Plattform verwahrt wird. „Man unterscheidet Währungs-Token wie Bitcoin, mit denen man bezahlen kann, Security Token, die einen bestimmten Wert repräsentieren, und Utility Token, die einen Nutzen repräsentieren“, erklärt Reuter. „Der Connex Token ist ein Security Token.“ Wunsch: Tokenisierte Fondsanteile „Unser Ziel ist es, tokenisierte Anteile an neuen Immo- bilienfonds herauszugeben, aber so weit ist die Regulierung noch nicht“, bedauert Meyer. Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) gilt nämlich bislang nur für Inhaberschuldverschreibungen (siehe Beitrag zu diesem Gesetz in diesem Heft). Bis auch andere Wertpapiere wie Aktien und Fondsanteile in das Gesetz aufgenommen werden, wird es noch ein wenig dauern. „Darauf warten wir, denn wir haben deutsche Anleger, managen deutsche Immobilien und wollen das Ganze auch im deutschen Regulierungsrahmen anbieten“, so Meyer. Statt Fondsanteile im Depot hätten Investoren dann Token in ihrer Wallet, die jeweils einen Anteil an einem Immobilienfonds repräsentieren. Er erhofft sich daraus niedrigere Kosten und eine höhere Fungibilität der Fonds- anteile. Reuter gibt ihm recht: „Ein Token hat eine hohe Usability. Er ist unmittelbar nach Ausgabe 24/7 handelbar. Durch einen Smart Contract, der im Prinzip nur Softwarecode ist, können mehrere Prozesse automatisiert abgewickelt werden, beispielsweise Dividendenzahlungen oder andere Auszahlungen, die man sich sonst zur Überwachung im Kalender eintragen und separat durchführen muss. Das wird im Token komplett automatisiert und sorgt so für Kostenvorteile“, erklärt Reuter. „Insgesamt bietet die Blockchain Nachvollziehbarkeit, Kontrolle und Übersicht, und der Handel verläuft schneller, transparenter und kostengünstiger. Das sind die klaren Vorteile für institu- tionelle Investoren, die gut kommuniziert und erkannt werden müssen“, meint Reuter. » Durch unsere Blockchain werden Transfer Agents und Verwahrstellen im Fondsvertriebsprozess überflüssig. « Christophe Lepitre, CEO von Iznes N o. 3/2021 | www.institutional-money.com 277 S T E U E R & R E C H T | KR Y P TO - I NVE S TMENT S

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