Institutional Money, Sonderausgabe 2 | 2021

etwa auf einem abstrakteren Level wie zum Beispiel auf Fonds- oder Portfolioebene“, lobt Huzarski. Mehr Transparenz Nicht ökologisch ausgerichtete Produkte müssen darauf hinweisen, dass sie keine Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Das Beratungsunternehmen Baker Tilly kom- mentiert: „Das kommt einer Negativaus- zeichnung eines solchen Fondsanbieters gleich. In der Praxis werden viele Investoren – vor allem institutionelle – in solche Fonds nicht mehr investieren.“ Schließlich sind oft auch die Investoren selbst angehalten, nach- haltig zu investieren, und fragen aus diesem Grund entsprechend nachhaltige Produkte nach. Teilweise unterliegen sie selbst der EU-Taxonomie, und zum Teil werden sie von ihren Gremien und Stakeholdern zu nachhaltigem Handeln aufgefordert. Um die nachgefragten Nachhaltigkeitspro- dukte anbieten zu können, sind Asset Mana- ger seit geraumer Zeit dabei, ihre Dokumen- tation zu überarbeiten. KIDs, Prospekte, sonstige Legal Documents und Pitch-Bro- schüren müssen überarbeitet und bei Bedarf ein Disclosure-Passus einfügt werden. So schreibt es die EU-Taxonomie vor. Das ist viel Arbeit, zumal teilweise auch Nachschär- fungen notwendig sind, damit das Produkt zweifelsfrei einer der drei Kategorien der EU-Taxonomie zugeordnet werden kann. Hier sind noch Fragen zu klären und Kri- terien nachzuschärfen. Auf diese Weise sorgt die Regulierung auch auf Produktanbietersei- te dafür, dass die Prozesse erneut überdacht und präzisiert werden. Womöglich wird die Taxonomie zwar nur wenige Produktänderungen bewirken, aber sie wird zu einer Standardisierung der Do- kumentation führen. Dann wäre wenigstens das erreicht: einheitliche Begrifflichkeiten und miteinander vergleichbare Details in der Dokumentation. Insofern sieht es für den Anfang gut aus, was die Zielsetzung der Taxonomie betrifft: Transparenz über den Nachhaltigkeitsgrad von Unternehmen und Finanzprodukten zu schaffen und Investo- ren dabei zu helfen, grüne Investments von nicht-grünen zu unterscheiden. Datenbeschaffung schwierig Schwierig gestaltet sich allerdings noch die Datenbeschaffung. „ESG-Policies zu schreiben und entsprechende Komitees zu gründen, ist in angemessener Zeit machbar und eine Frage der Ressourcen“, meint Lammert. „Aber es stellt sich die Frage: Wie bekomme ich welche Daten in welcher Qua- lität, und wie kommen diese in meine Syste- me?“ Bei börsengehandelten Aktien mag das noch einfach sein. Wenn ein Investor aber in ein Infrastrukturprojekt investiert, kann es schwierig werden. „Das gilt insbesondere für kleinere Investoren, die keine so große Marktmacht haben, um bei den Anbietern Druck aufzubauen, dass sie die benötigten Daten liefern“, meint Lammert. „Es ist derzeit noch schwierig, geeignete Nachhaltigkeitsdaten von Dritten zu erhal- ten“, bestätigt Huzarski, „daher sind wir froh, dass wir sehr nah an den Projekten unseres Fonds Klimavest dran sind und eigene Daten, also Primärdaten, verwenden können.“ Sein Unternehmen kauft dann aber Ver- gleichsdaten hinzu, um die Daten der eige- nen Projekte mit ähnlich gelagerten Pro- jekten abgleichen zu können. „Die dienen uns dann als Benchmark“, so Huzarski. Richtig schwierig sei es aber bei global ausgerichteten Fonds. „Die Offenlegungs- verordnung gilt nur in Europa. Wenn Sie ein Projekt oder eine Aktie außerhalb Europas haben, sind Sie in einer schwierigen Situa- tion. Dann sind Sie auf die Datenqualität des Betreibers, des Emittenten oder eines Dritten angewiesen“, gibt Huzarski zu bedenken. Es wird wohl weit bis ins Jahr 2021 hin- ein andauern, bis Standards gefunden wer- den, wie die Verordnung im Einzelnen um- gesetzt werden soll. Daher hat sich der deut- sche Fondsverband BVI für realistische An- forderungen beim Start der Offenlegungs- verordnung eingesetzt – mit Erfolg. So will die EU-Kommission nun das Inkrafttreten der Vorgaben aus dem Verordnungstext von den künftigen Regulierungsdetails zeitlich trennen. Damit startet die Offenlegungsver- ordnung unverändert zum 10. März 2021, aber nur auf Basis der prinzipienorientierten Vorgaben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt – wohl ab Anfang 2022 – sollen die techni- schen Regulierungsstandards mit den Detail- vorgaben in Kraft treten. „Es ist immer schwierig, die Dinge in einen genauen Gesetzeswortlaut zu gießen. Neben einer guten Regulatorik brauchen wir auch eine andere Fehlerkultur, aber die muss sich erst entwickeln. Mit einer ande- ren Fehlerkultur hätten wir viel mehr Mut; auch den Mut, dass mal etwas nicht in die richtige Richtung läuft und wir es dann neu und besser machen, wie zum Beispiel den Berliner Mietendeckel“, meint Bolena. Daneben macht sie auch einen neuen Trend aus. „Begleitend zur Regulatorik wird es eine Welle an Gütesiegeln geben, insbesondere im Bereich der illiquiden An- lagen: ein Zertifikat für nachhaltigen Wald, eins für nachhaltiges Bauen und so weiter“, meint Bolena. Hier wird sich wohl ein brei- tes neues Geschäftsfeld eröffnen. ANKE DEMBOWSKI » Die EU-Taxonomie definiert die Kriterien, wie die ökologischen Ziele auf EU-Ebene umgesetzt werden sollen. « Katja Lammert von Lammert Legal Consulting, München FOTO : L AMME RT L EGA L CONS U LT I NG I MP A C T : R EGUL I E RUNG 88 N o. 2/2021 | institutional-money.com

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