Institutional Money, Sonderausgabe 2 | 2021

FOTOS : R A 2 S T UD I O | S TOCK . ADOB E . COM , BOL ENA I MPACT I NV E S TMENT S, COMME R Z R E A L D ie generelle Ausrichtung zu mehr Nachhaltigkeit und po- sitiver Wirkung von Kapital- anlagen hat die EU bereits 2018 vorgegeben: Am 8. März 2018 hat sie den „Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ veröffentlicht. Ziel dieses Plans ist, die Umleitung von Kapitalströmen in nachhaltige ökonomische Aktivitäten zu bewirken. Aktionsplan & Green New Deal Im europäischen „Green New Deal“ wur- de die vorgegebene Richtung dann verfes- tigt. Damit soll Europa zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähi- gen Wirtschaft geführt werden. Messbares Ziel des „Green New Deal“ ist, dass die EU bis 2050 klimaneutral sein soll, also bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Zwischenziel bis 2030: 55 Prozent weniger Treibhausgase als im Jahr 1990, das als Bezugspunkt verwen- det wird. Vor der Bundestagswahl im Sep- tember überbieten sich die Parteien in Deutschland gegenseitig dabei, die Latte für 2030 noch höher zu legen: Die CDU/CSU will die Marke auf 65 Prozent anheben, die Grünen möchten sogar 70 Prozent. Um das große Ziel regulatorisch auch in den Finanzmarkt zu tragen, mussten zum Ersten eine Taxonomie und zum Zweiten Normungen her, damit jeder dasselbe unter „nachhaltig“ oder „grün“ versteht. Der Begrifflichkeitendschungel ist im Finanz- sektor bereits äußerst dicht, was der Trans- parenz abträglich ist. „Nachhaltigkeit liegt gerade im Zeitgeist, daher wollen fast alle Asset Manager und auch viele Investoren auf diesen Zug aufspringen“, beobachtet Alexandra Bolena, die sich 2020 mit ihrem Unternehmen Bolena Impact Investments in Wien selbstständig gemacht hat. Sie schreibt derzeit an ihrem Buch „Nachhaltig investieren für Dummies“. „Weil quasi jeder dabei sein will, sind Greenwashing und Impact-Washing praktische Probleme, denen man nun aber regulatorisch entge- gengetreten ist. Bislang bezieht sich die Regulierung allerdings auf Nachhaltig- keitsthemen. Eine spezielle Impact-Regu- lierung gibt es noch nicht“, so Bolena. Green- und Impact-Washing will man mit der EU-Taxonomie-Verordnung entgegen- wirken, die die EU-Kommission am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht hat. Mit der Taxonomie haben Investoren, Asset Manager und Unternehmen jetzt Leitplan- ken, die sie zum Umweltziel führen sollen. „Die EU-Taxonomie definiert die Kriterien, wie die ökologischen Ziele auf EU-Ebene umgesetzt werden sollen“, sagt Rechtsan- Mit der EU-Taxonomie und der Offenlegungsverordnung wurde in Sachen „Green New Deal“ ein regulatorischer Anfang gemacht. In diese Richtung wird es weitergehen. Womöglich wird die Taxonomie zwar nur wenige Produktänderungen bewirken, aber sie wird zu einer Standardisierung der Dokumentation führen. Dann wäre zumindest schon mal das erreicht: einheitliche Begriff- lichkeiten und miteinander vergleich- bare Details in der Dokumentation. Standardisierung als Anfang 86 N o. 2/2021 | institutional-money.com

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