Institutional Money, Sonderausgabe 2 | 2021

he lokaler Einflussfaktoren. Diese können insbesondere bei Investitionen in Schwel- len- und Entwicklungsländern eine Heraus- forderung darstellen. Investoren sollten sich daher auf erfahrene Partner mit lokaler Prä- senz verlassen, so Salow. Neue Nachhaltigkeitsgrade Die mit 10. März in Kraft getretene EU- Offenlegungsverordnung (SFDR, Sustain- able Finance Disclosure Regulation) sieht unter anderem vor, dass Fondsgesellschaf- ten ihre Finanzprodukte entsprechend den drei verschiedenen Graden von Nachhaltig- keit einteilen. Da sind einmal die konven- tionellen Artikel-6-Produkte – das sind jene, die keine expliziten Nachhaltigkeitsziele oder ökologische oder soziale Merkmale aufweisen. Dann die Artikel 8 entsprechen- den Anlagen: Dabei handelt es sich um Pro- dukte mit ökologischen oder sozialen Merk- malen („Light Green“-Produkte). Unter Artikel 9 („Dark Green“-Produkte) fallen dann jene Finanzprodukte, die Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten darstellen, die zur Erreichung eines ökologischen oder so- zialen Ziels beitragen. Kurz gesagt handelt es sich um nachhaltige Finanzprodukte mit angestrebter Nachhaltigkeitswirkung, also Impact Investments. Der Unterschied zwi- schen Artikel-8- und Artikel-9-Produkten ergibt sich aus der Gestaltung und Ver- marktung des Produkts. Artikel-9-Produkte besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeits- ziel (etwa die Reduktion von CO 2 -Emissio- nen oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum), Artikel-8-Produkte berücksich- tigen lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung. Für beide Finanzprodukte gelten zusätzliche Offenlegungspflichten in vorvertraglichen Dokumenten, im regelmäßigen Reporting sowie auf der Website, wobei sich die An- forderungen zwischen beiden Produktarten unterscheiden. „Besonders hervorzuheben ist dabei“, stellt Andrea Flunker, Senior Ma- nager Audit and Assurance bei Deloitte Deutschland, fest, „dass die Berücksichti- gung der Merkmale beziehungsweise die Zielerreichung der Nachhaltigkeitswirkung möglichst anhand von Indikatoren quanti- fiziert und mit einem Index oder einer Benchmark verglichen werden sollen. Falls das Produkt einen ökologischen Nachhaltig- keitsaspekt verfolgt, ist ab 2023 ergänzend ein Taxonomie-Reporting vorzunehmen.“ Nicht zu vernachlässigen sei Artikel 7 der SFDR, da ab spätestens 30. Dezember 2022 die Berücksichtigung der nachteiligen Aus- wirkung auf Nachhaltigkeit für alle Produk- te offenzulegen sei, so Flunker weiter. Gutes zu bewirken und zu messen, statt bloß das Universum zu filtern und offenbar Schlechtes zu vermeiden, ist herausfordern- der, aber für die allermeisten Investoren und auch Anbieter ungleich erfüllender. Kritisch anzumerken ist die bis dato fest- zustellende Überbetonung des E-Faktors. Bei Impact Investing kommt nun der S- Faktor gleichberechtigt hinzu; auch in der Taxonomie werden Rechtsnormen dazu kommen. Der G-Faktor scheint bis dato zu kurz gekommen zu sein, dabei ist gerade Governance von eminenter Bedeutung, wie schon Investment-Urgestein Warren Buffett vor Jahrzehnten feststellte, indem er auf die Qualität des Managements pochte. Apropos Warren Buffet: Es gilt aufzupassen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und Überregulierung zu produzieren – etwa wenn man der Berkshire-Hathaway-Aktie Minuspunkte in Bezug auf Nachhaltigkeit gibt, weil dort keine Altersgrenzen für das Topmanagement fixiert sind und Buffett noch immer das Steuer in der Hand hält. DR. KURT BECKER » Die Impact Investing Market Map bringt Klarheit und Skalierbarkeit in die Impact-Investment-Industrie. « Kris Douma, Director of Investment Practices and Reporting, Principles for Responsible Investment Einordnung des Impact Investing Abgrenzung zu traditionellem Investieren, nachhaltigem Anlegen und Philanthropie Nachhaltige Geldanlagen Traditionelles Social Responsible Impact Investing Spenden Investieren Investing Generierung wettbewerbsfähiger Renditen Minderung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken Aktive Verfolgung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken Erbringung messbarer, hochwirksamer Lösungen Verzinster Rückfluss von Kapital Impact Investing bedeutet mehr als bloßes Investieren nach ESG-Kriterien. Es geht nicht mehr nur um die Verringerung von Nachhaltigkeitsrisiken, sondern um die Erzielung positiver sozialer und ökologischer Wirkungen und deren Messung. Quelle: Bertelsmann Stiftung FOTO : © P R I NC I P L E S FOR R E S PONS I B L E I NV E S TMENT I MP A C T : ABGR ENZUNG ZU E SG 38 N o. 2/2021 | institutional-money.com

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