Institutional Money, Sonderausgabe 2 | 2021

Impact Investing sind Begriffe wie „Königs- diszplin“ oder „Königsklasse“ oder auch Umschreibungen wie „Doing good by doing well“ gefallen. Aber was ist es eigentlich, was Impact Investing tatsächlich definiert? Markus Zeilinger (fair-finance Vorsorgekasse): Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zuge- ben: Wir wissen es nicht. Eine fest umris- sene Definition des Begriffs Impact Inves- ting, auf die sich die Marktteilnehmer ge- einigt hätten, gibt es nicht – oder noch nicht. Bisher ist es so, dass wir alle durch- aus eine Vorstellung haben, was es sein soll- te oder wovon es charakterisiert ist, diese verschiedenen Vorstellungen sind jedoch keineswegs kongruent. Sie sind eher von Abgrenzungsmerkmalen geprägt, etwa in- dem man Impact Investing im Unterschied zu anderen Arten des nachhaltigen Investie- rens oder einer ESG-Strategie definiert. Aus meiner Sicht sind es insbesondere zwei Merkmale, die das Impact Investing bestim- men: Zum einen geht es um die Bereitstel- lung von frischem Geld für ein bestimmtes Projekt. Investments in bereits emittierte Wertpapiere, die kein frisches Kapital für die Lösung von Problemen zur Verfügung stellen, sind für mich daher kein Impact Investing. Zum Zweiten muss es dabei um einen objektiv messbaren Beitrag zur Lösung von Problemen gehen. Hanna Hornberg (Feri Trust): Ich möchte Herrn Zeilinger beipflichten. Das zu unserer Fir- mengruppe gehörende Feri Cognitive Finan- ce Institut hat sich gemeinsam mit der Uni- versität Sankt Gallen bereits vor zwei Jahren der Definitionsfrage gewidmet. Eines der zentralen Ergebnisse war, dass Impact Inve- sting durch die Bereitstellung von Primär- kapital gekennzeichnet ist, das – als Eigen- oder Fremdkapital – Projekte finanziert, die in bestimmten definierten Bereichen eine echte und auch messbare Veränderung be- wirken. Das kann letztlich nur mit einem entsprechend größeren Volumen an Kapital gelingen, das ganz neu in diese Projekte fließt. Mit der Umsetzung der EU-Offenle- gungsverordnung und der dadurch entstan- denen Gegenüberstellung von – vereinfacht gesagt – „ESG-Fonds“ nach Artikel 8 und „Impact-Fonds“ nach Artikel 9 ist wiederum eine neue Komplexität in die Diskussion um eine klare Definition von Impact Investing hineingekommen, weil damit im Grunde auch emittiertem Kapital eine Wirkungs- möglichkeit attestiert wird. Edda Schröder (Invest in Visions): Gerade weil ich meinen beiden Vorrednern insofern zu- stimme, dass es beim Impact Investing im Wesentlichen darum geht, frisches Kapital bereitzustellen, um in Bezug auf eine be- stimmtes Thema eine positive Wirkung oder Veränderung zu erzielen, erscheint mir die Bezeichnung „Impact-Fonds“, wie sie sich für Investmentprodukte nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung einzubürgern beginnt, durchaus diskussionswürdig. Denn es stellt sich dabei die Frage, wie die Wir- kung von einzelnen Investments von bör- sennotierten Unternehmen tatsächlich sau- » Investments in bereits emittierte Wertpapiere, die kein frisches Kapital für die Lösung von Problemen zur Verfügung stellen, stellen für mich kein Impact Investing dar. « Markus Zeilinger, fair-finance Vorsorgekasse IMPAC T: ROUND TABL E N o. 2/2021 | institutional-money.com 23

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