Institutional Money, Ausgabe 2 | 2021

E s sieht so aus, als dürften Un- ternehmen, deren Pensionskas- se sich in einer Schieflage be- findet, demnächst gezielt nur für ihre eigenen Mitarbeiter Unterstützungs- leistungen in die Pensionskasse einbringen. Der entsprechende Gesetzesvorschlag zur Ergänzung des § 234 Versicherungsauf- sichtsgesetz (VAG) um einen Absatz 7 ist am 19. April 2021 zusammen mit dem Schwarmfinanzierungs-Gesetz konsul- tiert und verabschiedet worden – offen- bar weitgehend unterhalb des Radars der Allgemeinheit. Dabei ist das neue Gesetz insofern interessant, als es in be- stehende Versicherungsverträge eingrei- fen muss, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen. Viele Pensionskassen klamm Hintergrund ist, dass die Zinsflaute den Pensionskassen schon lange zu schaffen macht. Im abgelaufenen Jahr haben etwa 30 der mehr als 130 Pensionskassen finanzielle Unterstützungen von ihren Trägerunterneh- men oder Aktionären erhalten, teilte Dr. Frank Grund kürzlich auf der Jahreskonfe- renz der Versicherungsaufsicht 2021 mit. Er ist Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin. Etwa 40 Pensionskassen befinden sich unter verschärfter Beobachtung der BaFin – das sind knapp ein Drittel der Kassen. „Das ist erst mal kein Grund zur Sorge, es wird ja dann noch besser aufgepasst“, beruhigt Dr. Georg Thurnes, unabhängiger Berater für betriebliche Altersversorgung und Aktuar sowie Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Alters- versorgung (aba). Aber es zeigt, dass vielen Kassen in der jetzigen Situation eine Finanzspritze guttun würde. Eine solche Finanzspritze ist in Einzelfäl- len auch heute schon möglich, aber nicht in der Breite der Pensionskassen – und nicht immer wollen das die Unternehmen. Es ist nämlich so, dass die Arbeitgeber, die eine Betriebsrentenzusage gegeben haben, subsi- diär für ihre Zusage haften. Das heißt, auch wenn sie die Organisation der Betriebsren- ten an eine Pensionskasse oder eine andere Einrichtung übertragen haben, haften am Ende sie für die Erfüllung der Verträge. Gerät eine Pensionskasse in Schieflage, kann sich das Unternehmen zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Entweder sa- niert es frühzeitig die Pensionskasse, damit diese aller Voraussicht nach die Rentenzu- sage später doch in voller Höhe erfüllen kann, oder es stockt später, wenn es so weit ist, die Rente auf den versprochenen Betrag auf, falls die Pensionskasse aufgrund leerer Schatullen die Rentenleistungen kürzen musste. Unterstützung nicht möglich „Viele Unternehmen wären bereit, früh- zeitig ihre Pensionskasse finanziell zu unter- stützen, aber das ist bis dato nicht immer ohne Weiteres möglich“, erklärt Thurnes. Daher hat er sich mit ein paar Kollegen dafür eingesetzt, dass das VAG geändert wird und bald auch Teilkollektiv-Sanierun- gen zulässt. Ziel der Aktion ist es, Leis- tungskürzungen zu vermeiden. „Das war ein zäher Prozess, durch den wir uns da kämpfen mussten. Und bei der aba sind wir jetzt glücklich, dass das nun so kommt!“, freut sich Thurnes. Bisher: Alle oder keiner Bisher ist die Situation nämlich so, dass sich die Unternehmen in einer Zwickmühle befinden. Weist ihre Pensionskasse eine Schieflage auf und schießt das Unter- nehmen Gelder nach, dann müssen nach geltendem Satzungsrecht für Pensions- kassen die Unterstützungsleistungen allen Versicherten der Pensionskasse gleicher- maßen zugute kommen. Infolge von Zu- sammenschlüssen und Übernahmen ist aber selten eine Pensionskasse ausschließlich für die Mitarbeiter eines Unternehmens zustän- dig. Vielmehr wurden unterwegs Betriebs- teile abgetrennt und verkauft, sodass auch Mitarbeiter fremder oder sogar konkurrie- render Unternehmen der jeweiligen Pen- sionskasse angehören. Unterstützt ein Trä- gerunternehmen also seine Pensionskasse und damit auch betriebsfremde Mitarbeiter, kann es sich dem Vorwurf der Veruntreu- ung von Geldern ausgesetzt sehen. Denn schließlich hätte nach dem bislang gelt- enden Grundsatz „Alle oder keiner“ das Unternehmen auch Geld für Mitarbeiter ausgegeben, mit denen es nichts zu tun hat oder die womöglich für ein Konkurrenz- unternehmen arbeiten. Das hat viele Firmenlenker davon abge- halten, ihre Pensionskasse zu unterstützen, Gemäß eines Entwurfs zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sollen Pensionskassen mit Problemen leichter an Unterstützungsleistungen durch ihre Trägerunternehmen kommen. Das Ziel besteht dabei darin, Leistungskürzungen zu vermeiden. » Viele Unternehmen wären bereit, frühzeitig ihre Pensionskasse finanziell zu unterstützen. « Dr. Georg Thurnes, unabhängiger Berater für bAV und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) Ende der Nachschussblockade 246 N o. 2/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | PK - ENTWUR F FOTO: © ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (ABA), KEVIN CARDEN | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=