Institutional Money, Ausgabe 2 | 2021

Begriff Infrastruktur wird im Erlass nicht definiert. Hier gibt es also Spielräume.“ Florian Martin sieht hier insbesondere Rückenwind für Renewable Energy, da die- se Assetklasse sowohl unter den Begriff „volkswirtschaftliche notwendige Infra- struktur“ fällt als auch die Nachhaltigkeits- ziele per se erfüllt. „Hier werden die Ver- sorgungswerke jetzt noch stärker investie- ren“, meint der Geschäftsführer des Real- Asset-Spezialisten KGAL. Antrag notwendig Wenn die Versorgungswerke in Nordrhein-Westfalen die neu ein- geräumte Infrastrukturquote nutzen wollen, müssen sie diese vorher be- antragen. Das Finanzministerium in Düsseldorf wird dem Antrag statt- geben, wenn folgende Vorausset- zungen erfüllt sind: • Das Versorgungswerk verfolgt eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu muss es unter anderem definieren, was unter nachhaltigen Investments verstanden wird. • Das Versorgungswerk erfüllt zusätzliche Anforderungen im Berichtswesen. • Das Versorgungswerk erfüllt die Vorausset- zungen des Risikoleitfadens zur Risikostufe 3 der Arbeitsgemeinschaft Berufsständi- scher Versorgungseinrichtungen (ABV). • Das Versorgungswerk erhöht nicht seine Risiken im Freien Vermögen, also außer- halb des Sicherungsvermögens. „Der Erlass mit den Voraussetzungen ist aus Sicht der Aufsicht smart gemacht, denn die Verknüpfung von Infrastruktur mit einer Nachhaltigkeitsstrategie entspricht einer zeitgemäßen Len- kungsfunktion“, findet Krüger von der ABV. Kluge ergänzt: „Wir be- grüßen die Einführung der neuen Quote. Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Bundesländer so viel Gespür für die aktuellen Begebenheiten zeigten und eben- falls mehr Investments in Infra- struktur ermöglichten.“ Auch andere Alternatives Durch den Erlass werden nicht nur Infrastrukturinvestments be- günstigt, sondern auch Private Equity und Private Debt profitie- ren indirekt, weil für sie mehr Raum ent- steht. Die beiden Letztgenannten sind in Nummer 13 der Anlageverordnung vertre- ten, und diese Quote wird durch die neue Infrastrukturquote entlastet. „Die Nummer 13 ist eine begehrte, aber limitierte Quote, denn Private Equity liefert zweistellige Ren- diten, während Private Debt im einstelligen Bereich liegt. Beides ist aber in einer Quote zusammengefasst … Das ist schwer zu optimieren!“, so Kluge. „Infrastrukturprojekte wurden bisher oft in die 7,5-prozentige Alternatives-Quote ge- schoben. Dieser Anteil stand dann aber für andere Alternatives nicht mehr zur Verfü- gung“, sagt Martin. „Insofern ist die neue Regelung ein Ventil, das für Infrastruktur- Alternatives aufgeht, um dem Druck nach- zugeben, aber es ist keine Schleuse. Die fünfprozentige Infrastrukturquote in NRW kann daher nur ein Anfang sein.“ Notwendige Daten Trotz aller Begeisterung über den Erlass weiß Kluge, dass die zusätzlichen Voraus- setzungen, die Versorgungswerke bei der Beanspruchung der Quote erfüllen müssen, auch zu mehr Aufwand bei den Asset Ma- nagern führen. „Das Finanzministerium in NRW will sicherstellen, dass das Versor- gungswerk versteht, worin es investiert, dass es die Risiken messen und bewerten kann, das heißt, dass ein vernünftiges Con- trolling stattfindet. Um dazu in der Lage zu sein, bedarf es qualitativ hochwertiger Daten. Die müssen wir als Asset Manager natürlich liefern, und zwar in genau der Form, in der sie das Versorgungswerk benötigt.“ Ardian wird nun mit den nordrhein-west- fälischen Versorgungswerken in Verbindung treten. „Die meisten kennen wir bereits. Wir werden das Gespräch suchen, insbesondere mit denjenigen, die bereits ein Quoten- problem hatten.“ Einige Dinge gilt es aber noch zu klären. „Wenn ein Versorgungs- werk zum Beispiel in einen Infrastruktur- fonds investieren möchte, muss dann der Nachweis geführt werden, dass jedes einzel- ne Investment, oder der gesamte Fonds nachhaltig ist?“, gibt Kluge ein Beispiel für noch zu Klärendes. Dass Asset Manager künftig mehr Daten an ihre Kunden liefern müssen, weiß auch Martin von der KGAL: „Das Regelsystem der Anlagever- ordnung setzt einen etwas archai- schen Rahmen für das Risiko- management bei vielen Versor- gungswerken, weil die Aufsicht es über Quoten steuert. Eine Immo- bilie in Dessau wird beispiels- weise aufsichtsrechtlich genauso bewertet wie eine Immobilie in Düsseldorf. Wenn das Risikoma- nagement der Versorgungswerke dynamischer werden soll, müssen wir als Asset Manager die dazu notwendigen quantitativen Risiko- daten liefern, aber die haben wir ja“, erklärt Martin. Es besteht die Hoffnung, dass nicht nur die nord- » Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Bundesländer mehr Investments in Infrastruktur ermöglichten. « Florian Kluge, Managing Director bei Ardian in Frankfurt Asset Allocation der Versorgungswerke Basierend auf Schätzungen des Verbandes per 31. 12. 2020 Etwa die Hälfte der Kapitalanlagen der Versorgungswerke ist in Sachwerten wie Aktien, Beteiligungen und Immobilien investiert. Damit kommen die Versor- gungswerke im Durchschnitt nah an die Quotengrenzen, die ihnen ihre Regulatorik vorgibt. Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V., Schätzung des ABV per Ende 2020 Aktien und Beteiligungen 46 % Festzinsanlagen 30 % Sonstige 4 % Immobilien 20 % 242 N o. 2/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | I NF RA S T RUK TURQUOT E FOTO : © A RD I AN

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