Institutional Money, Ausgabe 2 | 2021

Risikokapitalquote, die wiederum erweitert werden kann um fünf Prozent Öffnungs- klausel und eine erweiterte Öffnungsklausel von noch einmal fünf Prozent, wenn man bestimmte erhöhte Anforderungen, ins- besondere an Risikomanagement und Risi- kotragfähigkeit, erfüllt“, erklärt Dr. Hans Wilhelm Korfmacher. Er ist Geschäftsführer des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV) vom ersten Tag dieses Versorgungswerks an, sprich: seit 1993. Langfristig ist Korfmacher von Alterna- tives und Immobilieninvestments überzeugt. „Bei Immobilien liegen wir mit rund 27 Prozent bereits über der 25-Prozent-Quote, die die Anlageverordnung eigentlich nur zulässt. Wir nutzen hier einen Teil der fünf- prozentigen Öffnungsklausel“, erklärt Korf- macher, „nun begrüßen wir es, dass jetzt die Infrastrukturquote mit fünf Prozent hinzu- kommt!“ Sie ermöglicht es, Anlagen aus der Risikoquote herauszunehmen und in die Infrastrukturquote zu verschieben. „Das WPV hat die neue Infrastrukturquote bereits beantragt und wird sie nutzen. Damit haben wir fünf Prozent mehr Spielraum. Voraus- setzung für die Quotengenehmigung ist zwar die Erfüllung höherer Anforderungen, aber das WPV erfüllt diese. Wir werden der neuen Quote Anlagen im Bereich erneuer- bare Energien zuordnen – und zwar sowohl auf der Equity- als auch auf der Debt- Seite“, so Korfmacher. Nachhaltigkeitsförderung Das wird das Finanzministerium gern zur Kenntnis nehmen, denn neben der Entlas- tung der Quotensituation war auch die För- derung von nachhaltigen Investments ein Ziel, das das Ministerium mit dem Erlass im Auge hatte. „Die Genehmigung der Auf- sicht ist unter anderem an eine zusätzliche Berichtspflicht sowie die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie gebunden. Mit einer solchen Infrastrukturquote ist Nord- rhein-Westfalen bundesweit Vorreiter“, er- klärt Dr. Ulf Steenken, der als Leiter des Referats für Versicherungsaufsicht NRW fachlich für diesen Bereich zuständig ist. Er ist auch Vorsitzender im Arbeitskreis der Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder. Das Ganze klingt nach zeitgemäßer Re- gulierung: Die Versorgungswerke erhalten mehr Freiheiten, um die benötigten Rendi- ten zu erzielen; gleichzeitig soll eine Nach- haltigkeitsstrategie entwickelt werden, und man bringt die privaten Investoren auch noch dazu, stärker in Infrastruktur zu inves- tieren, wo sich Bund, Länder und Kom- munen derzeit zurückziehen. „Die Infra- strukturprojekte, die jetzt mithilfe der neuen Quote finanziert werden können, sind nicht örtlich gebunden“, erklärt Dr. Ulrich Krü- ger, Geschäftsführer der Arbeitsgemein- schaft Berufsständischer Versorgungsein- richtungen e. V. (ABV), „und auch der Das Finanzministerium in Düsseldorf hat beschlossen, dass Versorgungswerke in NRW eine zusätzliche Infrastrukturquote von fünf Prozent beantragen können. Das entspannt insbesondere die Risikokapitalquote, der Investitionen in Alternatives meistens zugeordnet werden. Damit ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter. N o. 2/2021 | www.institutional-money.com 241 S T E U E R & R E C H T | I NF RA S T RUK TURQUOT E

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