Institutional Money, Ausgabe 1 | 2021

Ü ber fünf Jahre lang sah es so aus, als ob das von Politikern gewollte und von der Bran- che begrüßte Produkt ELTIF eine Randerscheinung bleiben würde. ELTIF steht für European Long-Term Investment Fund und bezeichnet ein von der Europäischen Union imApril 2015 per Verordnung eingeführtes Fondsvehikel für illiquide Anlagen, überwiegend aus dem Infrastruktur- bereich. Seit 9. Dezember 2015 gilt die Verordnung in allen EU-Ländern, und seit damals hätten ELTIF-Pro- dukte jederzeit aufgelegt werden können. Aber es tat sich so gut wie nichts. Dabei sahen die Voraussetzungen denkbar gut aus, und das neue Vehikel schien optimal in die Landschaft zu passen: Generell schätzen Investoren derzeit Real-Asset-Investments aufgrund ihrer stabilen Cashflows und der Illiquiditätsprämie. Bei ELTIFs sind die zulässigen Vermögensgegenstände – anders als bei AIFs – abschließend katalogisiert, sodass weitgehend Produktklarheit herrscht. Außerdem verfügen sie als EU-Produkt über einen europäischen Vertriebspass, was den auflegenden Gesellschaften den grenz- überschreitenden Vertrieb erleichtert. AIFs haben lediglich einen europäischen Mana- ger-, aber keinen EU-Vertriebspass. Die leeren Staatskassen und der gleich- zeitig hohe Bedarf an Infrastrukturmaßnah- men lassen ELTIFs auch gut in die politi- sche Landschaft passen: Mit ihnen sollten privates Kapital für dringend notwendige Infrastrukturprojekte mobilisiert sowie die europäische Wirtschaft und der Arbeits- markt angekurbelt werden. Gleichzeitig sollten ELTIFs die Nichtbankenfinanzie- rung nach US-amerikanischem Vorbild vor- antreiben. Außerdem passte es zur Idee der Europäischen Kapitalmarktunion und der Langsam nimmt das Thema ELTIF Fahrt auf. Mittlerweile gibt es in Europa 112 dieser Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten und anderen langfristigen Sachwertinvestments. » Früher waren Infrastrukturinvestments nur als geschlossene Fonds und nur für institutionelle Investoren möglich. « Tobias Huzarski, bei Commerz Real für den Bereich Impact Investing zuständig Erwachendes Interesse Charakteristika von ELTIFs Die ELTIF-Verordnung ist am 9. Dezember 2015 in Kraft getreten. Seither war die Auflage von ELTIFs möglich. Politische Zielsetzung • Privates Kapital für dringend notwendige Infra- strukturprojekte mobilisieren (dadurch Schonung der klammen Staatskassen) • Ankurbelung der europäischen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes • Vorantreiben der Nichtbankenfinanzierung nach US-amerikanischem Vorbild • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) • Stärkung der Europäischen Kapitalmarktunion Anlagemöglichkeiten + Mindest-Risikostreuung • Mindestens 70 % in förderungswürdige langfristige Assets (Private Equity, Infrastrukturinvestments, bestimmte Immobilien, Beteiligungen, börsennotierte Kleinunternehmen außerhalb der Finanzindustrie und Schuldverschreibungen; außerdem auch andere ELTIFs, EuVECAs, EuSEFs) • Maximal 10 % in einen einzelnen Wert • Ausnahme: Positionen zwischen 10 und 20 % dürfen 40 % des Fondsvermögens nicht überschreiten • Maximal 10 % in andere ELTIFs (also keine Dach- ELTIFs möglich) • Fremdkapital maximal 30 % Rechtliche Ausgestaltung • Unmittelbar europarechtlich geregelter Fondstyp (AIF) • Es handelt sich um einen geschlossenen AIF (kein UCITS) • Laufzeit ist nicht definiert. Fonds muss nur einen definierten Start und ein Ende haben • Laufzeitende muss bereits bei ELTIF-Auflage feststehen • Verwalter muss der AIFM-Richtlinie entsprechen und wei- tere spezielle Regelungen der ELTIF-Verordnung erfüllen Vertriebsthemen • ELTIFs haben einen EU-Pass für den grenzüber- schreitenden Vertrieb, auch an Privatanleger • Private dürfen nicht mehr als 10 % ihres Finanzport- folios in ELTIFs investieren, es sei denn, das Finanz- portfolio ist größer als 500.000 Euro • Die Mindestanlagesumme beträgt 10.000 Euro (d. h., der Privatanleger muss ein Finanzportfolio von mindestens 100.000 Euro haben, um in einen ELTIF investieren zu können). ELTIFs dürfen allen Investorengruppen angeboten werden, sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern. 266 N o. 1/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | L ANGF R I S T I GE I NVE S TMENT FONDS | E LT I F FOTO : © CHR I S TOF MAT T E S, CHR I S T I AN | S TOCK . ADOB E . COM

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