Institutional Money, Ausgabe 1 | 2021

Impact Investing, ein bisschen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ein biss- chen europäische Wirtschafts- und Arbeits- marktförderung. Die Berücksichtigung der wichtigen Zeitgeistströmungen muss dem Konzept des EIF aber nicht abträglich sein. Dass privates Kapital bei der Lösung der beschriebenen Probleme dringend benötigt wird, steht fest. Der EU-Kommission dürfte das EIF-Konzept gefallen, da mit seiner Hilfe der EU-Haushalt, auf den derzeit mit den Corona-Folgemaßnahmen und dem Umbau der Wirtschaft hin zu nachhaltigen Konzepten einiges zukommt, entlastet wer- den könnte. „Bislang werden diese Projekte allein aus dem EU-Haushalt finanziert“, argumentiert der BVI. „Außerdem könnten EIFs mittleren und kleinen Unternehmen in der EU dringend benötigtes Kapital zur Verfügung stellen, zumal die Kapitalmarkt- union noch auf sich warten lässt.“ Nutzen für Investoren Da das primäre Ziel von privaten und in- stitutionellen Investoren nicht darin besteht, wirtschaftspolitische Ziele zu finanzieren, kann das Konzept nur aufgehen, wenn auch diese Gruppe ihren Nutzen darin findet. Michel sieht für die Anleger aber durchaus Anreize: „Der EIF wäre ein offizielles Im- pact-Label, auf das sich Investoren verlas- sen können.“ Er verweist auf die Offenle- gungsverordnung, die am 10. März in Kraft getreten ist und nach der nachhaltige Anla- geprodukte klassifiziert werden. „Mit einem EIF hätten Sie automatisch einen Artikel-9- Fonds nach der Offenlegungsverordnung“, meint Michel. Für Privatanleger sieht er einen weiteren Vorteil: „Sie können die dahinter liegenden Projekte, die durch die EIBs finanziert werden, sehen und sich darunter etwas Konkretes vorstellen.“ Je nachdem, welche EU-Projekte es gibt, könnten das beispielsweise ein Fonds für Corona-Folgekosten in Osteuropa sein oder ein Fonds, der den Ausbau des Wasserstoff- tankstellennetzes in Deutschland fördert. Es fällt auf, dass die Abkürzung des neuen „European Impact Fund“ (EIF) der des European Investment Fund entspricht. Dieser Fördertopf der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg wurde 1994 gegrün- det und ist auf Risikokapitalfinanzierungen und Garantien zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert. Die Gleichheit der Drei-Buchstaben-Abkürzung sei jedoch nicht gewollt, sagt Michel, der in der Realisierung seines Konzepts keine besonderen Hürden sieht. Er meint: „Die Umsetzung des EIF ist vergleichsweise einfach, weil es sich nicht um ein eigenes Vehikel handelt, sondern lediglich um einen speziellen OGAW-Typ.“ Diskussion angestoßen Für den „kommerziellen“ Erfolg eines speziellen Impact-OGAW dürften vor allem die Rahmenbedingungen ausschlaggebend sein, was Regulierung und steuerliche Be- handlung betrifft. Diesbezüglich sieht das BVI-Konzept bislang keine Sonderbehand- lung vor. Steuerliche Dinge ließen sich nur auf einzelstaatlicher Ebene regeln, und re- gulatorische Erleichterungen für Institutio- nelle, etwa bezüglich der Eigenmittelunter- legung, seien wohl noch Gegenstand weite- rer Diskussionen. Er will das Gedankenmo- dell weiter verfolgen, an dem sich sowohl die EU-Kommission als auch deutsche Bundesministerien interessiert zeigen. „Wir diskutieren den EIF weiter mit verschiede- nen Ansprechpartnern in Brüssel und freuen uns, wenn wir damit einen Diskussions- anstoß geben können“, meint Michel. ANKE DEMBOWSKI Dem BVI schwebt ein spezielles Vehikel vor, das gleich mehrere aktuelle Probleme in Angriff nehmen könnte – vom Impact Investment über die KMU-Förderung bis zur Entlastung des EU-Haushalts. Der bisher nur als Konzept vorliegende European Impact Fund wäre nach Einschätzung des Fondsverbandes als spezielle Spielart des OGAW relativ einfach umsetzbar. N o. 1/2021 | www.institutional-money.com 265 S T E U E R & R E C H T | EUROP E AN IMPAC T FUND

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