Institutional Money, Ausgabe 1 | 2021

EU-Kommission bezieht die neuen Re- gelungen aber auf alle Kreditinstitute“, so Cluse. Und in den USA? Dort sei der Gesetzgebungsprozess noch gar nicht rich- tig angeschoben, „und die strengere Ban- kenregulierung der USA richtet sich ohne- hin nur an die großen, international ausge- richteten Banken“, bemerkt Cluse. „Insgesamt bezieht sich Basel III/IV auf 28 Länder weltweit, neben Europa auch auf die USA, auf Kanada, China und Saudi- Arabien. Es stellt schon ein gewisses Qua- litätsmerkmal dar“, findet Martin Neisen, Partner Regulatorik bei PwC. Output Floor Die Qualität schlägt sich insbesondere in mehr Eigenkapital nieder. Bereits mit Basel II wurde den Banken die Option eingeräumt, statt die vergleichsweise starren Standard- ansätze zur Ermittlung der Eigenmittelan- forderungen zu verwenden, alternativ auch interne Modelle zu entwickeln, wovon ins- besondere die größeren Häuser Gebrauch machen. Diese Option wurde besonders dort verwendet, wo die internen Modelle zu niedrigeren Ergebnissen führen. In der Praxis kam es dadurch beim Eigenkapital- bedarf zu großen Unterschieden zwischen den Standardansätzen und den internen Modellen. Das will der Regulator nun zu- rückfahren. „Damit müssen Banken, die auf Basis interner Verfahren bisher höhere Risi- ken eingegangen sind, künftig mehr Kapital vorhalten“, so Cluse. Ab 2023 müssen die Kapitalanforderun- gen bei Verwendung von internen Modellen mindestens 50 Prozent des Vergleichswerts aus den Standardansätzen betragen. Dieser Output Floor steigt dann jährlich, sodass in- terne Modelle spätestens im Januar 2028 auf einen Wert von mindestens 72,5 Prozent des Wertes kommen müssen, den auch der Standardansatz errechnen würde. „Damit steigen die Eigenmittelanforderungen für die internen Modelle, was ihre Attraktivität für die Banken reduziert“, merkt Cluse an. Trotz der Annäherung der beiden Werte bleibt am Ende aber noch eine Eigenmittel- ersparnis in Höhe von mindestens 27,5 Pro- zent, die ein internes Modell im Vergleich zu den Standardansätzen bieten kann. „Das ist richtig, aber interne Modelle verursachen auch Kosten. Banken, die sie verwenden, müssen darüber hinaus ihre Eigenmittel- anforderungen mit beiden Ansätzen parallel rechnen. Das umzusetzen ist kein kleines Projekt“, gibt Cluse zu bedenken. LCR: Hochliquide Aktiva Vor der Risikobetrachtung, die man sich jetzt verstärkt vorknöpft, hatte die Banken- aufsicht die Liquiditätsquoten der Banken im Visier. Aktuell gilt die Capital Require- ments Regulation (CRR II), die zusammen mit der Capital Requirements Directive V (CRD V) seit 27. Juni 2019 in Kraft ist. Mit der CRR soll die Mindestliquiditätsquote Liquidity Coverage Ratio (LCR) für mehr Stabilität bei den Banken sorgen. „Die LCR ist eine feste Quote an hochliquiden Aktiva, damit Banken einen 30-tägigen Stress von Liquiditätsabflüssen aushalten können“, er- klärt Neisen den Hintergrund. Um unter widrigen Umständen den Liquiditätsbedarf für mindestens 30 Kalendertage zu decken, Basel III beziehungsweise IV bezieht sich auf 28 Länder weltweit. Insgesamt sorgt das Regelwerk dafür, dass sich Kreditinstitute risikosensibler aufstellen. Das reicht vom Geschäftsmodell über die operationellen Risiken bis hin zur Anlage der Eigenmittel. N o. 1/2021 | www.institutional-money.com 261 S T E U E R & R E C H T | DE POT A UND BANK ENR EGUL I E RUNG

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