Institutional Money, Ausgabe 1 | 2021

W enn es um Immobi- lientransaktionen geht, sind Share Deals eine übliche Vorgehensweise: Der Käufer erwirbt nicht die Immobilie selbst, sondern Anteile eines Unternehmens, dem die Immobilie gehört. Die Zwischenschal- tung einer Objektgesellschaft hat auch steuerliche Vorteile: Weil es sich rechtlich nicht um einen Immobilien-, sondern um einen Unternehmenskauf handelt, lässt sich Grunderwerbsteuer sparen. Seit 2017 wird von verschiedenen Landes-Finanzministern der Ruf nach einer Reform der Grunder- werbsteuer laut, und es gab konkrete Vor- stöße, diese Lücke zu schließen. Aber die Sache hängt. Eine über vier Jahre hängende Steueränderung ist für Investoren eine lästi- ge Angelegenheit; sie wollen planen und ihre Arbeit tun. Also müssen sie in der Praxis mit der Ungewissheit umgehen. Wir spre- chen mit verschiedenen Branchenexperten. Herr Wolff, wie lange schwelt die Dis- kussion um die steuerlichen Änderun- gen bei Share Deals eigentlich schon? Martin Wolff: Die politische Diskussion über eine Reform des Grunderwerb- steuergesetzes hinsichtlich einer Ein- dämmung von Immobilien-Share- Deal-Transaktionen ist bereits seit Längerem im Gange. Bei solchen Transaktionen wird nicht das Grundstück selbst, sondern es werden Gesellschaftsantei- le der grundstücksbesitzenden Gesellschaft veräußert. Auf diese Weise soll Grunder- werbsteuer vermieden oder erheblich redu- ziert werden. Ausgehend von der Finanz- ministerkonferenz der Bundesländer (FMK) Institutional Money spricht mit Martin Wolff, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP in Frankfurt, über den aktuellen Stand des Projekts Grunderwerbsteuerreform und den Hintergrund der RETT-Blocker-Strukturen. » Damoklesschwert über Transaktionen « » Den Ländern sollen künf- tig mehr Grunderwerbsteuer- einnahmen zufließen. « Martin Wolff, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP » Die Unterbindung von Share Deals ist schon nachteilig für Immobilieninvestoren. Seit etwa einem Jahr gibt es den Kompro- miss, die Dauer auf zehn Jahre zu verlän- gern; damit dürfte man aktuell auf der sicheren Seite sein. Derzeit herrscht in dieser Angelegen- heit Stillstand in der Rechtspflege, und wir erwarten vor der Bundestagswahl im September 2021 auch keine Umsetzung mehr. Eine mögliche schwarz- grüne Regierung könnte sich dann aber sehr schnell daranmachen, das Thema umzusetzen und Steuern auf Immobilientransaktionen zu erheben. « Ludger Wib- beke, Geschäfts- führer Real Assets der Service-KVG Hansainvest » Deutschland ist der größte Investmentmarkt Europas, und die Nachfrage nach deut- schen Immobilien ist hoch. Wenn hier künf- tig Grunderwerbsteuer anfällt, erhöht das die Kosten bei Transaktionen. Allerdings wird die RETT bereits in einigen ande- ren Ländern erhoben, darunter die Niederlande und Frankreich. Wenn wir eine gute Immobilie sehen und denken, dass wir dafür einen guten Preis bekommen, werden wir das Geschäft immer noch tätigen. Die diskutierten Änderungen in Deutschland stellen eher eine Hürde als eine Barriere dar. « Alex Lund aus der Research-&- Strategy-Abteilung von M&G Real Estate DAS SAGEN ANDERE BRANCHENEXPERTEN: DAS SAGEN ANDERE BRANCHENEXPERTEN: 256 N o. 1/2021 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | MAR T I N WOL F F | CUR T I S , MA L L E T- PR EVOS T, COLT & MOS L E L L P FOTO : © J U L I A KNEU S E , DAN I E L L EW I S, CURT I S, MA L L E T- P R E VOS T, COLT & MOS L E L L P, MA S T E R- K VG UN I V E R S A L- I NV E S TMENT

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=