Institutional Money, Ausgabe 4 | 2020

S kandal!“, rufen der deutsche Fondsverband BVI und der deutsche Versicherungsverband GDV unisono. Sie appellieren an die EU-Kommission, die drei großen US-amerikanischen Ratingagenturen stärker zu regulieren. Es geht, wie könnte es anders sein, ums Geld. „Die großen US-Rating- agenturen nutzen ihre marktbeherrschende Stellung für ihre Preisgestaltung aus, aber der EU-Wertpapierbehörde ESMA fehlt es an regulatorischer Handhabe, diesen miss- bräuchlichen Nutzungslizenz- und Gebührenforderungen ein Ende zu setzen. Den Schaden haben die Anleger. Das kann so nicht weiter- gehen“, schimpft Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Insbesondere Moody’s und S&P sind sehr teuer. Wir haben in den letzten Jahren jährliche Preissteige- rungen gesehen, die teilweise zwei- stellig waren“, erzählt Christian Kopf, Leiter Rentenfondsmanagement bei Union Investment. „Von 2017 bis heute waren es jeweils Preissteigerungen um die 20 Prozent, teilweise auch darüber – und das in einem Umfeld, in dem kaum Infla- tion herrscht!“ Die Datennutzer bemängeln aber nicht nur die enorm gestiegenen Preise, sondern auch, dass intransparente Paketpreise ge- macht würden. „Ratingagenturen versu- chen, über Bündelverträge ihren institutio- nellen Kunden erweiterte Dienstleistungen zu verkaufen. Das ist legitim. Jedoch müssen die Kunden die Möglichkeit haben, solche Verträge ohne ökonomische Nach- teile auch wieder kündigen zu können“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der dritte Punkt ist, dass bestimmte Daten nicht von den regulierten Rating- agenturen, sondern von deren Tochterorga- nisationen vermarktet werden, die dann nicht der Regulierung für Ratingagenturen (CRA-Regulierung) unterliegen. Deutschlands Investoren und Asset Manager versuchen sich gegen die Übermacht der US-amerikanischen Ratingagenturen zu wehren. Sie fordern mehr Regulierung für die Agenturen, ärgern sich aber vor allem über die Preismacht der Amerikaner. Stärkere Regulierung Investoren und Asset Manager fordern eine stärkere Regulierung für Ratingagenturen. » Die Ratingagenturen sind wie regulierte Wasserwerke, die unregulierte Gebühren verlangen – auf unsere Kosten! « Christian Kopf, Leiter Rentenfondsmanagement bei Union Investment und Mitglied im „Union Investment Committee“ Teure Abhängigkeit VERSICHERER Kritikpunkte des GDV: • Aufgrund der überragenden Marktposition der drei großen US-Ratingagenturen S&P, Moody’s und Fitch sind institutionelle Anleger de facto gezwungen, Lizenzvereinbarungen mit diesen Agenturen abzuschließen. • Infolge ihrer Marktmacht erzwingen die genannten Ratingagenturen regelmäßig unverhältnismäßige Gebührenerhöhungen von den Nutzern der Rating- informationen. • Nach der Lizenzierung für bestimmte CRA-Produkte oder -Dienstleistungen ist es nahezu unmöglich, sol- che Produkte zu kündigen, da die Ratingagenturen oftmals an ihren Einnahmen festhalten und in der Folge höhere Gebühren für Ratings verlangen, anstatt bei der Kündigung von Bündelvereinbarun- gen günstigere Konditionen anzubieten. Forderungen des GDV: • Die ESMA und die EU-Kommission sollten die kommerziellen Probleme im Zusammenhang mit den Lizenzierungspraktiken der Ratingagenturen mit Nachdruck angehen. • Es muss klargestellt werden, dass alle Tochtergesell- schaften von Ratingkonzernen in den Geltungsbereich der Ratingverordnung fallen. Die Ratingverordnung (CRAR) sollte dahingehend überarbeitet werden. • Es wird eine strenge und transparente Kosten- regulierung auch für Ratinginformationsdienstleistun- gen gefordert, die nicht von den Analyseeinheiten der Ratingkonzerne vermarktet werden. ASSET MANAGER Kritikpunkte des BVI: • Erhebliche Preissteigerungen der großen US-Ratingagenturen • Fondsgesellschaften benötigen für alle Bonitätseinstufungen separate Datenlizenzen. • Immer komplexere Datenlizenzen steigern drastisch den Aufwand für die Datenlizenzverwaltung bei den Fonds- gesellschaften. Forderungen des BVI: • Mehr Preis- und Kostentransparenz, analog den Regeln für Börsen unter MiFID II • Sämtliche Datenanbieter in einem Ratingkonzern müssen von der CRA-Regulierung erfasst werden. • Die Aufsichtskompetenz der ESMA in diesem Bereich soll gestärkt werden, da Fondsgesellschaften nicht zuletzt auf- grund der zunehmenden Regulierung auf Ratinginformatio- nen und -daten angewiesen sind. Quelle: Institutional Money FOTO : © A X E L GAUB E , TA K A S U | S TOCK . ADOB E . COM 260 N o. 4/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T | US - RAT I NGAGENTUR EN

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